Unter Downloads finden Sie die aktuellen Rechtsgrundlagen zu Volksabstimmungen.
Rechtsgrundlagen Rechtsgrundlagen für Volksabstimmungen
Nach Artikel 50 der Hamburger Verfassung kann das Volk auch direkt an der Gesetzgebung und anderen Gegenständen der politischen Willensbildung mitwirken.
Landeswahlamt Hamburg – Volksabstimmungen – Rechtsgrundlagen – FHH
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