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Rechtsgrundlagen Rechtsgrundlagen für Volksabstimmungen

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Nach Artikel 50 der Hamburger Verfassung kann das Volk auch direkt an der Gesetzgebung und anderen Gegenständen der politischen Willensbildung mitwirken.

Landeswahlamt Hamburg – Volksabstimmungen – Rechtsgrundlagen – FHH

Unter Downloads finden Sie die aktuellen Rechtsgrundlagen zu Volksabstimmungen.

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