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Planungen & Verfahren Vorbereitende Untersuchungen Mitte Altona

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Im Dezember 2007 hat der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg für ein Gebiet mit 75 Hektar Fläche in zentraler Lage von Altona die Einleitung des Verfahrens der vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme im Gebiet Mitte Altona beschlossen. 2012 wurde ein Untersuchungsbericht vorgelegt, der Empfehlungen für die sich anschließenden Planverfahren gab.

Vorbereitende Untersuchungen Mitte Altona

Umgrenzung der vorbereitenden Untersuchungen Mitte Altona Umgrenzung der vorbereitenden Untersuchungen Mitte Altona

Was ist eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme?
Was sind vorbereitende Untersuchungen?

Für die zügige und koordinierte Umsetzung großer Stadtentwicklungsvorhaben ist in § 165 des Baugesetzbuchs (BauGB) die sogenannte städtebauliche Entwicklungsmaßnahme vorgesehen. Da dieses rechtliche Planungsinstrument der Stadt weitreichende Eingriffsmöglichkeiten in Eigentumsrechte ermöglicht, gehen der Festlegung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme umfassende Untersuchungen voraus.

Diese sogenannten vorbereitenden Untersuchungen nach § 165 Absatz 4 BauGB dienen als Grundlage für die Beurteilung, ob die Voraussetzungen für die Durchführung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme vorliegen. Hierfür findet eine umfassende Analyse der Ausgangslage statt, in der die eigentumsrechtlichen, sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge des Untersuchungsgebiets erfasst werden. Dabei werden Chancen und Entwicklungshindernisse aus planerischer und wirtschaftlicher Sicht geprüft.

Mit den vorbereitenden Untersuchungen wird außerdem ermittelt, ob alle rechtlichen Voraussetzungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme vorliegen und ob die Ziele der Entwicklung auch in Kooperation mit den Grundeigentümern und mit anderen planerischen Instrumenten, wie z.B. Bebauungsplänen oder städtebaulichen Verträgen, erreicht werden können.

Wie war der Verfahrensablauf in Mitte Altona?

Die damalige Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt hat im Jahr 2009 die steg Hamburg mbH zusammen mit den Partnerbüros Evers & Küssner Stadtplaner, arbos Freiraumplanung und ARGUS Stadt- und Verkehr mit der Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen für das Gebiet Mitte Altona (VU Mitte Altona) beauftragt. Der von den beauftragten Büros erstellte Untersuchungsbericht wurde am 19. April 2012 der Öffentlichkeit auf einem Bürgerforum vorgestellt und steht hier als PDF-Download zur Verfügung.

VU Untersuchungsbericht Mitte Altona

Im Zuge der vorbereitenden Untersuchungen fanden verschiedene Beteiligungs- und Informationsveranstaltungen statt. Nähere Informationen finden Sie im Veranstaltungsrückblick. 

Veranstaltungsrückblick

Was waren die nächsten Schritte?

Für zentrale Flächen im Gebiet der vorbereitenden Untersuchungen wurde bereits im Jahr 2010 ein städtebaulich-landschaftsplanerischer Wettbewerb durchgeführt. Der Siegerentwurf aus dem Wettbewerb bildete die Grundlage für den Masterplan Mitte Altona, der 2012 von der Hamburgischen Bürgerschaft als Basis für die weitere Planung von Mitte Altona beschlossen wurde. Im Anschluss daran wurde von 2012 bis 2014 ein Bebauungsplan für den ersten Bauabschnitt von Mitte Altona erarbeitet. Die bauliche Entwicklung des ersten Bauabschnitts wurde außerdem abgesichert durch von einem städtebaulichen Vertrag, der 2013 zwischen der Stadt Hamburg und privaten Grundstückseigentümern geschlossen wurde.  Die Flächen des 2. Bauabschnitts Mitte Altona wurden 2014 durch die Stadt Hamburg erworben.

Vor dem Hintergrund der Realisierung des 1. Bauabschnitts und des Grundstückskaufs des 2. Bauabschnitts hat der Hamburger Senat am 21. September 2021 die VU Mitte Altona zusammen mit den nördlich angrenzenden VU Diebsteich ohne förmliche Festlegung eines städtebaulichen Entwicklungsbereiches beendet.

Zeitgleich mit Abschluss der vorbereitenden Untersuchungen hat der Senat Vorkaufsrechtverordnungen am Diebsteich sowie für Flächen in Mitte Altona erlassen (siehe Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 64). Die Vorkaufsrechtverordnungen sichern dabei die Steuerungsmöglichkeiten der Stadt und verhindern die Grundstücksspekulation. 

Am 15. Dezember 2021 beschloss die Bürgerschaft außerdem das bereits bestehende Vorbehaltsgebiet Mitte Altona zu verlängern und um einige Flächen im Bereich Diebsteich zu erweitern.


Weiterführende Informationen zu den Planungen und Verfahren für Mitte Altona:

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