Achtung:
Eine Bewerbung ist jeder Zeit zu jedem in Hamburg möglichen Einstellungstermin für den Vorbereitungsdienst möglich! In Ihrem eigenen Interesse wird um eine frühzeitige Bewerbung gebeten, auch wenn der Master noch nicht abgeschlossen und/oder die entsprechenden Abschlussdokumente noch nicht vorliegen sollten.
Bitte reichen Sie uns Bewerbungen, Anträge und Unterlagen auf postalischen Weg ein oder werfen diese in unseren Briefkasten in der Hamburger Meile. Sofern beglaubigte Kopien erforderlich sind, bitten wir Sie, die Möglichkeiten einer Zweitschrift bei den ausstellenden Stellen zu erfragen oder die Möglichkeit einer Beglaubigung bei anderen Stellen, z.B. bei Notaren oder Einwohnermeldeämtern, zu nutzen.
Sollten Sie Fragen zum Vorbereitungsdienst bzw. zur Bewerbung haben, bitten wir Sie, diese möglichst telefonisch oder per Email abzuklären. In wirklich dringenden Fällen können Sie telefonisch einen Termin bei Ihrer Sachbearbeitung erfragen.
Der Vorbereitungsdienst in Hamburg beginnt am 01. Februar bzw. am 01. August eines Jahres. Wir weisen darauf hin, dass ab diesem Zeitpunkt Präsenzpflicht besteht. In der Woche vor dem jeweiligen Einstellungstermin werden die Ernennungsurkunden bzw. Ausbildungs- und Arbeitsverträge persönlich übergeben. Eine Bevollmächtigung ist nicht möglich. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Urlaubsplanung und sorgen Sie im Fall einer Zulassung dafür, dass Sie persönlich erscheinen können. Der genaue Übergabezeitpunkt wird Ihnen dann entweder mit den Zulassungsunterlagen oder gesondert per Email mitgeteilt.
Hinweis für Bewerberinnen und Bewerber mit dem Unterrichtsfach Religion:
Bewerberinnen und Bewerber mit dem Unterrichtsfach Religion sollten bereits ein halbes bis ein Jahr vor Abschluss des Masters eine befristete religionsgemeinschaftliche Beauftragung beantragen. Bewerberinnen und Bewerber wenden sich hierfür – je nach Religionszugehörigkeit – an die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland, die Islamischen Religionsgemeinschaften in Hamburg, die Alevitische Gemeinde Deutschland e.V. (Hamburg), die Jüdische Gemeinde Hamburg und das Erzbistum Hamburg. Nach Eingang Ihres Antrages erhalten Sie dann von den für Hamburg zuständigen Religionsgemeinschaften einen Zwischenbescheid oder eine vorläufige befristete Beauftragung, welche Sie zwingend für Ihre Bewerbung brauchen – sie muss bereits bei Bewerbungsschluss mit den anderen für die Bewerbung erforderlichen Unterlagen vorliegen. Eine endgültige befristete Beauftragung ist spätestens mit den Masterunterlagen nachzureichen.
Ihr Personalsachgebiet V 442
In Hamburg wird für die Lehrämter
- an Grundschulen
- der Primarstufe und Sekundarstufe I
- für Sonderpädagogik
- an Gymnasien und
- an Beruflichen Schulen
ausgebildet.
Der Vorbereitungsdienst dauert für alle Lehrämter achtzehn Monate.
Wenn Sie den Vorbereitungsdienst in einem anderen Bundesland bereits ganz oder teilweise abgelegt haben, ist es grundsätzlich nicht möglich, sich in Hamburg zu bewerben. Der Rechtsanspruch auf einen Platz im Vorbereitungsdienst ist mit dem Antritt eines Vorbereitungsdienstes abgegolten. Ausnahmen sind nur dann möglich, wenn der Vorbereitungsdienst in dem anderen Land insgesamt nicht mehr als sechs Monate gedauert hat oder für den Abbruch ein wichtiger Grund bestand.
Die Einstellungschancen in den Vorbereitungsdienst für Referendarinnen und Referendare sind je nach Schulform unterschiedlich.
Einstellungstermine sind
- der 1. Februar (Bewerbungsschluss 15. September des Vorjahres) und
- der 1. August (Bewerbungsschluss 1. April).
Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte an:
Behörde für Schule und Berufsbildung,
Personalservice V 442
Hamburger Straße 31
22083 Hamburg
Anforderungen durch das Masernschutzgesetz:Seit dem 2. März 2020 müssen alle neuen Beschäftigten, die nach dem 31. Dezember 1970 geboren worden sind und an Schulen tätig werden wollen, einen gültigen Impfschutz gegen Masern (2 Impfungen) vorweisen. Alternativ kann auch ein ärztliches Zeugnis, dass eine Immunität oder eine gesundheitliche Kontraindikation bescheinigt, vorgelegt werden. Ohne einen entsprechenden Nachweis kann das Beschäftigungsverhältnis nicht aufgenommen werden |
Die "Verordnung über die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für Lehrämter an Hamburger Schulen" informiert Sie über die Regelungen für das Bewerbungs- und Zulassungsverfahren.
Welche Unterlagen Sie der Bewerbung beifügen müssen sowie weitere Einzelheiten zum Bewerbungsverfahren entnehmen Sie bitte dem Bewerbungsbogen und dem Merkblatt "Bewerbungs- und Zulassungsverfahren für den Vorbereitungsdienst für Lehrämter an Hamburger Schulen".
Für die schriftliche Bewerbung verwenden Sie bitte den Bewerbungsbogen, welcher unter dem Punkt „Downloads“ für Sie abrufbar ist.