Himmel-Hintergrund Beratungsstelle Gewaltprävention
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Was tun im Zweifel? Vorgehen bei Verdacht

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Vorgehen bei Verdacht und konkreten Hinweisen auf familiäre Gewalt gegen Kinder und Jugendliche.

Vorgehen bei Verdacht familiäre Gewalt LI Hamburg

Wichtige Handlungsschritte bei möglichen Verdachtsmomenten auf familiäre Gewalt

  • Aktives Zugehen auf auffällige bzw. misshandelte Kinder und Jugendliche seitens der Klassenführung – ggf. vertrauliche Gespräche mit dem Kind bzw. Jugendlichen zur Abklärung der Sachlage (geeignete Rahmenbedingungen herstellen, offene Gesprächsführung ohne Verurteilung sicherstellen, Transparenz bzgl. weiterer Schritte und Maßnahmen gewährleisten).
  • Abstimmung der vorliegenden Informationen und der sich daraus ableitenden Gefährdungslage zwischen Klassenführung, Beratungslehrkraft und Schulleitung, ggf. Beratung durch die zuständige REBUS oder die Beratungsstelle Gewaltprävention (Tel. 428 63 6244). 
     
  • Information des betroffenen Kindes bzw. Jugendlichen unter Hinweis auf die Leitmotive der Schule über das Vorgehen der Schule.
     
  • Sorgfältiges, abwägendes, nicht überstürztes Vorgehen in entsprechenden Einzelfällen.
     
  • Ggf. Vermittlung des Opfers an eine Beratungseinrichtung oder das Jugendamt.
     
  • Ggf. Information des Jugendamtes (ASD) zur Überprüfung der Verdachtsmomente.


    Wichtige Handlungsschritte bei konkreten Hinweisen auf akute familiäre Gewalt.
     
  • Akute familiäre Gewalt ist eine Kindeswohlgefährdung (KWG) und erfordert die sofortige Einschaltung des bezirklichen Jugendamtes (ASD). Ist das Jugendamt nicht zu erreichen, ist der Kinder- und Jugendnotdienst zu informieren. (KJND, Tel. 428 49 -0)
     
  • Eltern oder Sorgeberechtigte dürfen in einer akuten Gefahrensituation, wenn die Gefahr (auch) von ihnen ausgeht, erst angesprochen werden, wenn das Kind bzw. der oder die Jugendliche in Sicherheit ist.
     
  • Es sollte auch immer geprüft werden, ob sich Geschwister des betroffenen Kindes bzw. Jugendlichen ebenfalls in einer bedrohlichen Situation befinden.


    Handeln bei akuter Gefahr weiterer Gewalthandlungen in der Schule. 
     
  • Bei akuter Gefahr müssen Sie entsprechend des Hausrechts der Schule handeln und gegebenenfalls sofort die Polizei einschalten (zuständige Polizeiwache oder „110“) und die medizinische Erstversorgung in der Schule sicherstellen. (ggf. Notruf 112)

                                                         

Beispiele hierfür wären:

  • der Vater kommt in die Schule und versucht unter Anwendung von Gewalt das Kind bzw. den Jugendlichen aus der Schule zu entfernen.
  • Familienangehörige bedrohen Lehrkräfte, weil sie der jugendlichen Schwester angeraten haben, sich an das Jugendamt zu wenden. Oder ein Mädchen flüchtet in die Schule und will aus Angst nicht nach Hause gehen.
  • Kinder und Jugendliche werden direkt vor der Schule geschlagen und getreten.

Einschalten wichtiger Institutionen

  • Schulleitung informiert REBUS, die Beratungsstelle Gewaltprävention und die Schulaufsicht. (»Besonderes Vorkommnis«)
  • Bei Gewalthandlungen und –androhungen fortgesetzte Kooperation mit dem Jugendamt und der Polizei.

Pädagogische und Ordnungsmaßnahmen

  • Dokumentation des Vorfalls bzw. der Verdachtshinweise, des Vorgehens und der Ansprechpartner anderer Institutionen und Behörden.
  • Kontinuierliche Opferbegleitung durch die Klassenleitung oder Beratungslehrkraft  (ggf. Telefonate, Besuche, fortlaufender Kontakt).
  • Ständiger Kontakt zu den zuständigen Fachkräften anderer Institutionen und Behörden mit dem Ziel gegenseitiger Information und Absprachen zu geplanten und durchgeführten Maßnahmen.
  • Dokumentation der Kontaktaufnahme, ggf. des Genesungsverlaufs sowie weiterer Maßnahmen  bzw. Verabredungen.

Entscheidungen und Rückkehr in den schulischen Alltag

  • Bei längeren Ausfallzeiten seitens des betroffenen Kindes bzw. des Jugendlichen ist vor Rückkehr in die Schule ein Beratungsgespräch (KL, BL/SL) zu führen, um u.a. die  Rahmen-bedingungen für die Rückkehr in die Klasse und eines verbindlichen Ansprechpartners festzulegen.
  • Bei Umschulungen ist ein ausführliches Übergabegespräch zwischen den Schulen zu führen,  ggf. mit Beteiligung der BL bzw. REBUS.
  • Klassengespräch zur ReIntegration des Opfers. (Unterstützung durch BL)
  • Fortlaufender Kontakt zum zuständigen Jugendamt mit dem Ziel gegenseitiger Information und Absprachen zu geplanten und durchgeführten Maßnahmen.

Weitere Informationen bei:
Sabine Schmiegelow
Beratungsstelle Gewaltprävention
Hamburger Straße 129
22083 Hamburg
Tel.: 4 28 63 - 7013
sabine.schmiegelow@bsb.hamburg.de

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