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Patientenverfügung Die Selbstbestimmung erhalten

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Es kann passieren, dass Sie durch Krankheit oder einen Unfall nicht mehr in der Lage sind, Ihren Willen und Ihre Wünsche zu einer medizinischen Behandlung zu äußern. Zu diesem Zwecke hat der Gesetzgeber die Möglichkeit einer Patientenverfügung im bürgerlichen Gesetzbuch verankert. 

Patientenverfügung

Selbstbestimmung erhalten

Patientenverfügung ist eine Vorsorgemaßnahme

Die schriftlich niedergelegte Verfügung soll die Selbstbestimmung auch in einer Situation erhalten, in welcher der Betroffene seine Belange nicht mehr selbst regeln kann. Ein solcher Fall tritt beispielsweise ein, wenn der Patient im Koma liegt, nicht ansprechbar ist oder an einer Demenzerkrankung leidet.

Die Patientenverfügung regelt vorab, ob und welche medizinischen Maßnahmen, beziehungsweise ärztliche Heileingriffe zum Einsatz kommen sollen. Deswegen richtet sich die Patientenverfügung in erster Linie an den behandelnden Arzt. Der Verfasser einer solchen Verfügung kann dort insbesondere festhalten, dass er bei Aussichtslosigkeit seines Zustandes keine lebensverlängernden Maßnahmen wünscht. Ausgeschlossen werden können dabei beispielsweise künstliche Ernährung, künstliche Beatmung und Wiederbelebungsmaßnahmen. In der Patientenverfügung lässt sich auch festschreiben, dass der todkranke Patient zum Sterben nach Hause verlegt werden möchte.

Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Neben der Patientenverfügung gibt es auch noch die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung.  

Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht überträgt einer Vertrauensperson die Wahrnehmung einzelner oder aller Angelegenheiten für den Fall, dass man selbst nicht mehr entscheiden kann. Der Bevollmächtigte darf dann entsprechende Schritte einleiten, ohne dass es weiterer Maßnahmen bedarf. Das Gericht schaltet sich nur in dem Falle ein, dass eine Kontrolle des Bevollmächtigten erforderlich wird. Die Vorsorgevollmacht gewährt der Vertrauensperson also ein hohes Maß an Eigenverantwortlichkeit.

Betreuungsverfügung

Mit der Betreuungsverfügung legt der Unterzeichnende im Voraus fest, wen das Gericht als Betreuer bestellen soll, wenn er in einer zukünftigen Lebenslage Entscheidungen nicht mehr alleine treffen kann. Umgekehrt kann man in der Betreuungsverfügung auch bestimmen, wer auf keinen Fall als Betreuer in Frage kommt. Zusätzlich kann festgelegt werden, welche Wünsche und Gewohnheiten der bestellte Betreuer besonders beachten soll. Beispielsweise, ob beim Eintritt von Pflegebedürftigkeit die Betreuung zu Hause oder in einem Heim erfolgen soll.

Formulare gibt es kostenlos im Internet

Formulare für die Verfügungen können kostenlos aus dem Internet heruntergeladen werden. Das „Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz“ veröffentlichte informative und allgemein verständliche Broschüren zu den Themen „Betreuungsrecht“ und „Patientenverfügung“, die auch Empfehlungen für die Formulierung der persönlichen Verfügungen enthalten. 

 

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