High-Tech-Medizin versus Sterbehilfe
Der modernen Medizin und ihren High-Tech-Behandlungsmöglichkeiten gelingt es immer öfter, den Tod Schwerstkranker hinauszuschieben. Aber ist das auch immer wünschenswert? Über dreiviertel der Deutschen bezweifeln in einer Umfrage den Sinn lebensverlängernder Maßnahmen. Sie wollen, dass ihr Sterbewunsch respektiert wird, insbesondere bei unerträglichen Schmerzen und bei fehlender Aussicht auf eine Besserung der gesundheitlichen Situation. Sie wünschen sich Sterbehilfe, nicht eine Verlängerung leidvollen Sterbens.
Man unterscheidet zwischen passiver, indirekter und aktiver Sterbehilfe.
Passive Sterbehilfe
Unter passiver Sterbehilfe versteht man - auf der Grundlage des Respekts vor der Würde - des Menschen den Verzicht auf bestimmte lebensverlängernde Behandlungen (oder deren Beendigung) bei einer unheilbaren Krankheit. Das Sterben als natürlicher Prozess wird zugelassen. Viele halten den Begriff deshalb auch für missverständlich und meinen, man solle besser von "Sterbenlassen" sprechen.
Falls der Betroffene aktuell nicht mehr einwilligungsfähig ist, kommt es auf seinen früher geäußerten Willen in einer Patientenverfügung an. Fehlt eine solche, muss der mutmaßliche Wille festgestellt werden. In solchen Fällen entscheidet der Vorsorgebevollmächtigte beziehungsweise der gerichtlich bestellte Betreuer, ggf. braucht dieser für die Beendigung lebenserhaltender Maßnahmen die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts
Die passive Sterbehilfe ist also der Anwendungsbereich für Patientenverfügungen. Die passive Sterbehilfe ist in Deutschland nicht strafbar, sondern Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts des Patienten. Der Patient stirbt am Verlauf seiner Erkrankung, der nicht länger durch Apparatemedizin aufgehalten wird.
Aktive (direkte) Sterbehilfe
Aktive Sterbehilfe, auch Tötung auf Verlangen genannt, ist die gezielte Tötung eines Menschen, z.B. durch die Verabreichung einer den Tod herbeiführenden Injektion oder Infusion. Im Gegensatz zur passiven Sterbehilfe wird also durch Gabe tödlich wirkender Präparate eine neue Ursache gesetzt. Die aktive Sterbehilfe ist in Deutschland bis heute verboten.
Indirekte Sterbehilfe
Indirekte Sterbehilfe wird geleistet, wenn Todkranken ärztlich verordnete schmerzlindernde Medikamente gegeben werden, die als unbeabsichtigte, aber unvermeidbare Folge den Todeseintritt beschleunigen können. Auch diese Form der Sterbehilfe ist in sorgfältiger Abwägung der ärztlichen Doppelpflicht (Leben erhalten und Schmerzen lindern) in Deutschland rechtlich zulässig.
Palliativmedizin
Bei der Palliativmedizin geht es nicht um Heilung einer Krankheit wie es bei der kurativen Medizin der Fall ist, sondern um eine kurz- bis mittelfristige Verbesserung des körperlichen und psychischen Zustandes schwerstkranker Menschen. Die Palliativmedizin bemüht sich um die Befreiung oder zumindest Linderung von körperlichen und psychischen Symptomen wie Schmerzen, Atemnot, Husten, Übelkeit, Erbrechen und Verwirrtheit.
Eine palliative Betreuung kann unter Umständen auch zu Hause stattfinden. Schließlich wünschen sich 66 Prozent der Deutschen, zu Hause zu sterben. Die Wirklichkeit sieht allerdings leider immer noch anders aus: (85 Prozent tun ihren letzten Atemzug im Pflegeheim oder Krankenhaus.
Beraten Sie rechtzeitig mit Ihrem Hausarzt, welche Möglichkeiten Sie haben, Ihr Sterben selbstbestimmt und in Würde zu gestalten!