Bei Baumaßnahmen können vorübergehende, also zeitlich befristete Absenkungen des Grundwassers oder
erforderlich sein, um eine Baugrube trocken zu halten oder um einen hydraulischen Grundbruch zu vermeiden. In der Regel dürfen diese Maßnahmen nur mit einer Wasserrechtlichen Erlaubnis durchgeführt werden.Bearbeitungszeiten
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Antrag auf eine Wasserrechtliche Erlaubnis
Die Wasserrechtliche Erlaubnis für die Absenkung von Grundwasser oder Stauwasser muss bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, Abteilung Wasserwirtschaft beantragt werden. Hierfür steht Ihnen ein Antragsformular als Download zur Verfügung.
Anzeige einer erlaubnisfreien Nutzung
In bestimmten Fällen ist keine Wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Dazu gehören:
- Grundwasserabsenkungen mit offenen Wasserhaltungen (z. B. Bauhilfsdrainagen) bei einem Absenkmaß von weniger als 1,0 m und einer Förderdauer von max. 6 Wochen
- kleinräumige Absenkungen (z.B. beim Einbau von Schächten) mit einem Absenkmaß von weniger als 2,0 m und einer Förderdauer von max. 15 Tagen mit Vakuumkleinfilteranlagen
- kurzzeitige Pumpversuche
- Probenahmen aus Grundwassermessstellen (nicht anzeigepflichtig).
Folgende Voraussetzungen müssen für eine erlaubnisfreie Nutzung erfüllt sein:
Im Einflussbereich der geplanten Grundwasserabsenkung oder der Stauwasserabsenkung dürfen sich keine Grundwasserverunreinigungen, Altlasten oder Altlastverdachtsflächen befinden. Außerdem dürfen in bebauten Bereichen keine setzungsempfindlichen Schichten vorhanden sein.
Die erlaubnisfreien Nutzungen sind der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (W12) bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten bekannt zu machen. Hierfür steht Ihnen ein Anzeigeformular (aktualisiert im September 2023) zur Verfügung. Sollten Sie innerhalb der zwei Wochen keine Rückmeldung von uns erhalten, können Sie mit den Bauarbeiten beginnen.
Informationen zum Verbleib des geförderten Grundwassers erhalten Sie im Merkblatt zum Umgang mit Baugrubenwasser der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft.
Öffentlichkeitsarbeit
Ansprechpersonen:
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Frau Putfarcken-Mause Tel.: 428 40 - 3574
E-Mail: Baerbel.Putfarcken-Mause@bukea.hamburg.de
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Frau Heuer Tel.: 428 40 - 5338
E-Mail: Hilke.Heuer@bukea.hamburg.de
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Herr Obarowski Tel.: 428 40 - 3315
E-Mail: Eike.Obarowski@bukea.hamburg.de
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Herr Gütling Tel.: 428 40 - 5318
E-Mail: andre.guetling@bukea.hamburg.de
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Frau Knospe Tel.: 428 40 - 3344
in Wasserschutzgebieten
E-Mail: Sandra.Knospe@bukea.hamburg.de