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Grundwassernutzung vorübergehende Grundwasserabsenkungen

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Grundwasserabsenkung - Hamburg - FHH

Bei Baumaßnahmen können vorübergehende, also zeitlich befristete Absenkungen des Grundwassers oder Stauwassers erforderlich sein, um eine Baugrube trocken zu halten oder um einen hydraulischen Grundbruch zu vermeiden. In der Regel dürfen diese Maßnahmen nur mit einer Wasserrechtlichen Erlaubnis durchgeführt werden.

Bearbeitungszeiten

Aufgrund personeller Engpässe im Referat „Schutz und Bewirtschaftung des Grundwassers“ kommt es gegenwärtig zu stark verlängerten Bearbeitungszeiten bei der Erteilung wasserrechtlicher Erlaubnisse zur vorübergehenden Grundwasserabsenkung. Planen Sie diesen zusätzlichen Zeitbedarf unbedingt ein und reichen erforderliche Anträge frühzeitig ein. 
Wir bedauern die Situation und informieren an dieser Stelle zeitnah über eventuelle Veränderungen auf diesem Sektor.

Mithilfe gefragt

Bitte helfen Sie mit, die Bearbeitungszeiten zu reduzieren, indem Sie unbedingt vollständige Anträge (siehe Antragsformular) einreichen. Wichtig ist auch, dass Sie die Auflagen und Bedingungen bei bereits erteilten wasserrechtlichen  Erlaubnissen einhalten. Senden Sie uns bitte dazu die erforderlichen  Überwachungsdaten (Fördermengen, Wasserstände, Ausbauzeichnungen etc.) unaufgefordert und fristgerecht zu.


Darstellung einer Grundwasserabsenkung mit Vakuumlanzen

Antrag auf eine Wasserrechtliche Erlaubnis

Die Wasserrechtliche Erlaubnis für die Absenkung von Grundwasser oder Stauwasser muss bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, Abteilung Wasserwirtschaft beantragt werden. Hierfür steht Ihnen ein Antragsformular als Download zur Verfügung.

Anzeige einer erlaubnisfreien Nutzung 

In bestimmten Fällen ist keine Wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Dazu gehören:

  • Grundwasserabsenkungen mit offenen Wasserhaltungen (z. B. Bauhilfsdrainagen) bei einem Absenkmaß von weniger als 1,0 m und einer Förderdauer von max. 6 Wochen
  • kleinräumige Absenkungen (z.B. beim Einbau von Schächten) mit einem Absenkmaß von weniger als 2,0 m und einer Förderdauer von max. 15 Tagen mit Vakuumkleinfilteranlagen
  • kurzzeitige Pumpversuche
  • Probenahmen aus Grundwassermessstellen (nicht anzeigepflichtig).

Folgende Voraussetzungen müssen für eine erlaubnisfreie Nutzung erfüllt sein: 

Im Einflussbereich der geplanten Grundwasserabsenkung oder der Stauwasserabsenkung dürfen sich keine Grundwasserverunreinigungen, Altlasten oder Altlastverdachtsflächen befinden. Außerdem dürfen in bebauten Bereichen keine setzungsempfindlichen Schichten vorhanden sein.

Die erlaubnisfreien Nutzungen sind der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft  (W12) bis spätestens zwei  Wochen vor Beginn der Arbeiten bekannt zu machen.  Hierfür steht Ihnen ein Anzeigeformular  (aktualisiert im September 2023) zur Verfügung. Sollten Sie innerhalb der zwei Wochen keine Rückmeldung von uns erhalten, können Sie mit den Bauarbeiten beginnen.

Informationen zum Verbleib des geförderten Grundwassers erhalten Sie im Merkblatt zum Umgang mit Baugrubenwasser der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft.

 

 

Öffentlichkeitsarbeit

 

 

Ansprechpersonen:

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Frau Putfarcken-Mause      Tel.: 428 40 - 3574  

E-Mail:  Baerbel.Putfarcken-Mause@bukea.hamburg.de

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Frau Heuer                             Tel.: 428 40 - 5338          

E-Mail:   Hilke.Heuer@bukea.hamburg.de

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Herr Obarowski                    Tel.: 428 40 - 3315

E-Mail:  Eike.Obarowski@bukea.hamburg.de

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Herr Gütling                           Tel.: 428 40 - 5318                    

E-Mail:  andre.guetling@bukea.hamburg.de

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Frau Knospe                          Tel.: 428 40 - 3344

                                               in Wasserschutzgebieten

E-Mail: Sandra.Knospe@bukea.hamburg.de                                                              

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