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Wald in der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH)

Seit mehr als 100 Jahren wird der Landeswald traditionell nach den Nachhaltigkeitsprinzipien der Forstwirtschaft beförstert. Die Revierförstereien der FHH bewirtschaften planmäßig, ordnungsgemäß und fachkundig den Hamburger Wald. Spätestens seit der Neufassung des Landeswaldgesetzes 1978 und der Veröffentlichung der Waldbaulichen Rahmenrichtlinie Anfang der 1980er Jahre steht bei der Bewirtschaftung die Nutzfunktion nicht mehr im Vordergrund. Im Vordergrund stehen die Erholungs- und Schutzfunktion des Waldes (s. auch Naturwaldstrukturprojekt). Die waldbaulichen Ziele werden in der Forsteinrichtung geplant. Die Erlöse aus dem Holzverkauf stellen für die FHH eine der wenigen Einnahmen aus Primärproduktion dar.

Zur einheitlichen Pflege und Bewirtschaftung des Stadtwaldes durch die Revierförstereien hat der Senat eine Globalrichtlinie Wald erlassen. Ziel dieser Globalrichtlinie ist der dauerhafte Erhalt der Wälder und ihrer jeweiligen Funktionen.

Unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen entwickeln und verfestigen mannigfaltige, sich zum Teil widersprechende Wünsche, Erwartungen und Ansprüche an den Wald, seine Leistungen und Wirkungen und seine Erscheinungsform. Der Wald in der Metropolregion Hamburg unterliegt daher vielfältigen menschlichen Einflüssen. Neben Spaziergängern gibt es Reiter, Pilzsammler sowie Sportler und viele andere die den Wald nutzen. Antworten auf häufig gestellte Fragen durch die unterschiedlichen Waldnutzenden gibt es hier.

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