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Information Allgemeine Hinweise für Waldbesuchende

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Was ich schon immer mal wissen wollte. Vielleicht finden Sie die Antwort hier:

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Allgemeine Hinweise für Waldbesuchende

Allgemeine Hinweise

Hamburgs Wälder werden immer Älter – Gefahr durch steigenden Totholzanteil

Das Betreten der Wälder geschieht auf eigene Gefahr.

Es kommt immer wieder vor, dass Äste aus den Bäumen brechen oder ganze Bäume in sich zusammenfallen. Der Grund hierfür liegt auf der Hand – wie der Mensch, so haben auch Bäume je nach Baumart und einer Vielzahl von Faktoren eine natürliche Lebensdauer. Je näher sie an ihr Höchstalter gelangen, desto instabiler werden sie, bilden immer mehr Totholz und brechen eines Tages zusammen. Dies kann ohne Vorwarnung bei jeder Wetterlage geschehen. Häufig ist aber viel Totholz in den Kronen der Bäume ein Hinweis darauf, dass man sich nicht lange unter diesem Baum aufhalten sollte. Bei böigem Wetter oder nach langanhaltenden Trockenphasen steigt die Gefahr, dass Äste (auch wenn sie gesund sind) aus den Bäumen brechen, weshalb bei diesen Wetterlagen auf einen Waldbesuch unbedingt verzichtet werden sollte.


Was darf ich aus dem Wald mitnehmen?
Gemäß § 39 Absatz 3 Bundesnaturschutzgesetz darf jede*r wild lebende Blumen, Gräser, Farne, Moose, Flechten, Früchte, Pilze, Tee- und Heilkräuter sowie Zweige wild lebender Pflanzen aus der Natur an Stellen außerhalb von Schutzgebieten, soweit sie keinem Betretungsverbot unterliegen, in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich entnehmen und sich aneignen. Voraussetzung ist, dass die Pflanzen und Pilze nicht rechtlich geschützt sind.
Wer sich jedoch Holz, Tiere oder Teile von Tieren (Federn, Geweih, Nester, usw.) ohne Ermächtigung bzw. Erlaubnis aneignet, macht sich unter Umständen strafbar.
Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Sie sich etwas aus dem Wald aneignen dürfen, empfehlen wir Ihnen, es im Wald zu belassen.


Ich habe Kastanien, Eicheln, etc. gesammelt und möchte sie nicht einfach wegschmeißen. Was kann ich damit tun?

Sie können saubere Eicheln und Kastanien bei bestimmten Wildgehegen abgegeben. Sie dienen dann über den ganzen Winter hinweg als beliebtes Zusatzfutter. Eine Abgabe ist beim Wildgehege Klövensteen, Niendorfer Gehege oder beim Wildpark Schwarze Berge möglich. Bitte achten Sie bei dieser Möglichkeit zwingend darauf, dass die Kastanien und Eicheln trocken und frei von Laub, Grasresten, Erde, etc. sind, da sie sonst leider schnell zu schimmeln beginnen und nicht angenommen werden können. 

Das Wild ist dankbar für diese schmackhafte Kost. Bitte füttern Sie die Tiere nicht selbst!


Fuchsbandwurm
Informationen zum Fuchsbandwurm gibt es hier.


Wildschweine
Wildschweine sind in der Regel friedliche Tiere, die dem Menschen gegenüber sehr scheu sind und Waldbesuchende bemerken, bevor diese von den Wildschweinen Notiz nehmen kann. Fühlen sich Wildschweine in die Enge getrieben, wähnen sie ihren Nachwuchs in Gefahr oder sind an den Menschen gewöhnt, kann von Ihnen eine Gefahr ausgehen. Versuchen Sie derlei Situationen zu vermeiden, in dem Sie einen ausreichenden Abstand zu den Tieren halten, ihnen den Fluchtweg nicht abschneiden und sie nicht füttern. Sollten die Tiere Sie noch nicht wahrgenommen haben, so versuchen sie, frühzeitig auf sich aufmerksam zu machen.


Hunde im Wald
Wir bitten Sie, Ihren Hund an der kurzen Leine zu führen. Unangeleint kann er Wildtiere beunruhigen, aufscheuchen, hetzen oder angreifen. Dieses werden Sie auch durch Rufen nicht immer verhindern können, da jeder Hund angeborene Jagdinstinkte besitzt. Viele Tiere fühlen sich bereits durch die Anwesenheit eines Hundes so gestört, dass sie ihr Gelege verlassen oder Fehlgeburten erleiden. Außerdem haben manche Spaziergänger Angst vor unangeleinten Hunden. Gerade Kinder und ältere Menschen können sich unnötig erschrecken. Deshalb bitten wir Sie: Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitmenschen und geben Sie ihnen ein Gefühl der Sicherheit, indem Sie die Leine benutzen.

Nach dem Hamburgischen Landeswaldgesetz dürfen Sie Hunde im Wald ausschließlich an der kurzen Leine führen. Sollten Sie Ihren Hund nicht an der kurzen Leine führen, müssen Sie im Wiederholungsfall mit einer Geldbuße rechnen.
Hier geht’s zum Flyer „Hunde im Wald


Wegegebot in Naturschutzgebieten
Aufgrund der geringen Waldflächenanteile und der hohen Bevölkerungsdichte herrscht in den Hamburger Wäldern ein großer Besucherdruck. Um insbesondere dem Natur-, Biotop- und Artenschutz gerecht zu werden, ist in allen Naturschutzgebietsverordnungen ein Wegegebot festgeschrieben. Ein Betreten des Waldes oder der offenen Landschaft außerhalb der Wege ist somit nicht erlaubt. Zusätzliche Einschränkungen können das Verbot, Hunde in die Schutzgebiete mitzunehmen (z.B. im Duvenstedter Brook) oder die zeitweilige Sperrung von Wegen durch sensible Gebiete während der Brut- und Setzzeiten sein.


Mountainbiking in Hamburgs Wäldern

Die Freizeitbeschäftigung und Sportart Mountainbiking erfreut sich immer höherer Beliebtheit. So auch in den Hamburger Wäldern.

Was viele dabei nicht wissen:
Das Fahrradfahren also auch Mountainbiking abseits der Waldwege ist untersagt gemäß § 9 Absatz 1 Satz 2 Hamburger Landeswaldgesetz und kann mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 € geahndet werden. Das Mountainbiking mit (elektro-)motorbetriebenen Fahrrädern ist im Wald der Freien und Hansestadt Hamburg überall untersagt.

Viele Tiere fühlen sich bereits durch die bloße Anwesenheit von Menschen gestört. Sie verlieren durch jede neue Erschließung durch den Menschen im Wald mehr und mehr Lebensraum. Zudem besteht die Gefahr, dass die Tiere durch Störungen ihr Gelege verlassen oder Fehlgeburten erleiden.

Mittlerweile gibt es in Hamburg zwei Möglichkeiten für Mountainbiker*innen den Wald zu nutzen:

  • Im Bezirk Wandsbek bei Cyclocross Hamburg e.V.
  • In den Harburger Bergen - hier gibt es genehmigte Mountainbike-Trails. Die Trails werden gemäß Gestattungsvertrag von dem "Verein Harburger Berge Mountainbike e.V." betreut. Der Verein stellt auf seiner Homepage Lagepläne der Trails zur Verfügung. Das Nutzen dieser Trails geschieht auf eigene Gefahr!

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