Plangebiet und Anlass
Das Plangebiet des Bebauungsplans mit der vorgesehenen Bezeichnung Rahlstedt 134 befindet sich südöstlich von Großlohe und östlich von Rahlstedt - Ost im Außenbereich und wird derzeitig überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Im Südosten des Plangebiets befindet sich das Naturschutzgebiet Stapelfelder Moor. Im Osten und Süden wird es durch die Landesgrenze begrenzt. Das Plangebiet soll um weitere Flächen erweitert werden, die im Norden durch den nördlichen Waldrand, im Westen durch die Waldkante an der Straße „Wehlbrook“, im Süden durch die südlichen Uferbereiche der Stellau und im Osten durch die Bebauung von Großlohe begrenzt werden. Die Flächen sind unbebaut und werden als Wald oder Grünland sowie für die Erholung genutzt.
Planungsziel
Durch die Erweiterung des Bebauungsplans mit der vorgesehenen Bezeichnung Rahlstedt 134 soll zusätzlich zur Rahlstedter Feldmark mit der Stellauniederung und dem Stapelfelder Moor auch weitere Bereiche der Stellauniederung und der Wehlbrooker Wald durch im Wesentlichen freiraumbezogene Festsetzungen wie die Festsetzung von Grünflächen, Flächen für die Landwirtschaft, Flächen für Wald sowie Flächen für Maßnahmen zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gesichert werden.
Erfolgte Verfahrensschritte
09. Mai 2019: Beschluss der Bezirksversammlung zur Erweiterung des Plangebiets (Drs. 20-7544)
25. Juni 2018: 1. Öffentliche Plandiskussion (ÖPD)
3. Juni 2019: 2. Öffentliche Plandiskussion (ÖPD)
Nächster Verfahrensschritt
- 11. Juni 2019: Planungsausschuss
Ansprechpartner
Achim Kosok, Tel. 040 42881-3069