Neben Angeboten in besonderen Wohnformen und "teilstationären" Leistungsangeboten gibt es in der Freien und Hansestadt Hamburg ambulante Leistungen, die von verschiedenen Leistungserbringern erbracht werden können.“ Ihre Fallmanagerin beziehungsweise Ihr Fallmanager berät Sie bei Bedarf in der Gesamtplankonferenz zu den einzelnen Leistungen. Einen rechtlichen Anspruch auf ein bestimmtes Leistungsangebot haben Sie nicht. Die konkrete Leistung wird nach Durchführung der Gesamtplankonferenz durch Ihre Fallmanagerin beziehungsweise Ihren Fallmanager festgelegt. Bei der Auswahl der Leistungserbringer steht Ihnen das Wunsch- und Wahlrecht zu. Die Leistungsangebote werden ausführlich in den Fachanweisungen und Arbeitshilfen im Internet erläutert. Eine Auswahl an ambulanten Leistungen wird hier in Kurzform erläutert:
- Die Qualifizierte pädagogische Assistenz (früher: PBW) ist eine Leistung für volljährige geistig und mehrfach behinderte Menschen. Das Lernziel dieser Hilfe ist die selbständige Haushaltsführung und Lebensgestaltung nach Bezug einer eigenen Wohnung (oder Wohngemeinschaft).
- Fachleistungsstunden für einfache Assistenz (früher: WA) sind vorgesehen für geistig und mehrfach behinderte Menschen, die in einer eigenen Wohnung leben und Unterstützung im alltäglichen Leben benötigen.
- Wohnen mit Assistenz (früher: AWG): Geistig und mehrfach behinderte Menschen, Sinnesbehinderte sowie körperbehinderte mit hirnorganischem Psychosyndrom ab Vollendung des 18. Lebensjahres mit erhöhtem Hilfebedarf erhalten nach Bezug der eigenen Wohnung beziehungsweise der eigenen Wohnung in der Wohngemeinschaft durch Mitarbeiter in nahegelegenen Treff- /Stützpunkten Unterstützung zur selbständigen Haushaltsführung und Lebensgestaltung.
- Ambulante Sozialpsychiatrie (ASP) für seelisch behinderte Menschen, die in einer eigenen Wohnung leben und eine auf Stabilisierung angelegte Unterstützung der eigenständigen Lebensführung, der Wiedergewinnung von Sicherheit im Umgang mit der Behinderung sowie mit dem sozialen Umfeld benötigen. Die ASP hat die bisherigen ambulanten Leistungen PPM und BeWo zum 31. Dezember 2016 vollständig ersetzt.
- Hilfen für Familien mit einem oder mehreren behinderten Kindern (HFbK) ab dem dritten Lebensjahr bis zur Volljährigkeit, insbesondere zur
a)
Vorbereitung auf einen Kindergarten- oder Schulbesuch,
b)
Förderung der Akzeptanz der Familie hinsichtlich der Behinderung des Kindes und Unterstützung bei einer realistischen Lebensplanung,
c)
Stärkung der Mobilität und Orientierung des behinderten Kindes im sozialen Umfeld.
Hinweis: Hilfemaßnahmen der Früherkennung und Frühförderung der Interdisziplinären Frühförderstellen (IFF), der Förderung in Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ) und der therapeutischen, heilpädagogischen und pädagogischen Förderung im Kindergarten gehen eventuell vor. - Heilpädagogische Leistungen (früher: HPL) dienen Kindern, die noch nicht zur Schule gehen, zur Überwindung oder Milderung einer (drohenden) Behinderung.
Hinweis: Hilfemaßnahmen der Früherkennung und Frühförderung der Interdisziplinären Frühförderstellen (IFF), der Förderung in Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ) und der therapeutischen, heilpädagogischen und pädagogischen Förderung im Kindergarten gehen eventuell vor. - Teilhabepauschale zur Tagestrukturierung für ältere behinderte Menschen.
- Fallmanagement für auswärtig untergebrachte behinderte Pflegekinder: Dieses spezielle Sachgebiet ist ein zentraler Dienst für Pflegekinder mit Eingliederungsbedarf (körperlich, geistig und / oder mehrfachbehindert), die in Pflegefamilien außerhalb Hamburgs leben und für die der Eingliederungshilfeträger (bislang Sozialhilfeträger) Hamburg die Kosten trägt.
Assistenzleistungen zur Sozialen Teilhabe
(Weiterführende Informationen der Sozialbehörde)
Hilfen in eigener Wohnung
Hilfen in Wohneinrichtungen