Der Inklusionsbeirat ist satzungsgemäß an die Dauer der Legislaturperiode der Bezirksversammlung Wandsbek geknüpft.
Mit jeder Neuwahl der Bezirksversammlung wird auch ein neues Berufungsverfahren für die Beiratsmitglieder notwendig.
An dieser Stelle finden Sie zur gegebenen Zeit Informationen zu einem neuen Berufungsverfahren.