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Öffentliche Auslegung vom 24. Februar bis 31. März 2021 Bebauungsplan-Entwurf Poppenbüttel 47

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Harksheider Straße/Poppenbütteler Bogen


Öffentliche Auslegung Bebauungsplan-Entwurf Poppenbüttel 47

Das Bezirksamt Wandsbek legt den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Poppenbüttel 47 öffentlich aus. Das Plangebiet liegt im Stadtteil Poppenbüttel östlich der Harksheider Straße und südlich des Poppenbütteler Bogens.

Durch den Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Neubebauung mit einem dreigeschossigen Fachmarkt, Nahversorgungsmärkten und mit gewerblichen Nutzungen in Form eines Handwerkerhofs mit Werkstatteinheiten ermöglicht werden. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und Erörterung hat am 23. Mai 2019 stattgefunden.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (Planzeichnung, Verordnung mit textlichen Festsetzungen, Begründung, Vorhaben- und Erschließungsplan) sowie die dazu vorliegenden umweltrelevanten Informationen können von Mittwoch, den 24. Februar 2021, bis einschließlich Mittwoch, den 31. März 2021, im Internet unter Verwendung des kostenlosen Online-Dienstes „Bauleitplanung“ auf den Seiten des „HamburgService“ eingesehen werden. Zudem besteht hier die Möglichkeit, direkt Stellungnahmen „online“ abzugeben. Vor der Nutzung ist eine kostenlose Registrierung erforderlich. Der Online-Dienst kann unter folgender Adresse aufgerufen werden: https://bauleitplanung.hamburg.de/

Zusätzlich kann unter Einhaltung der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung der Bebauungsplanentwurf auch im Bezirksamt Wandsbek, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, Am Alten Posthaus 2, 22041 Hamburg, viertes Obergeschoss, Raum 419, von montags bis donnerstags zwischen 8 Uhr und 16 Uhr und freitags zwischen 8 Uhr und 14 Uhr öffentlich eingesehen werden. Der Zugang ist barrierefrei. Es besteht medizinische Masken- und Abstandspflicht.

Bitte beachten Sie, dass immer nur eine Besuchspartei (eine Person, zwei zusammen erscheinende Personen oder in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen) Zugang zum Auslegungsraum hat.

Während der Auslegefrist können Stellungnahmen zum Entwurf abgegeben werden.

Aus Gründen des Gesundheitsschutzes bitten wir interessierte Bürgerinnen und Bürger, die Unterlagen möglichst auf elektronischem Weg einzusehen und Stellungnahmen ebenfalls auf diesem Weg oder per E-Mail an Stadt-und-Landschaftsplanung@wandsbek.hamburg.de oder per Post abzugeben.

 

 

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