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Öffentliche Auslegung Bebauungsplan-Entwurf Rahlstedt 131

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Lage des Bebauungsplangebiets Rahlstedt 131 Lage des Bebauungsplangebiets Rahlstedt 131

Öffentliche Auslegung - Bebauungsplan-Entwurf Rahlstedt 131 - Bezirksamt Wandsbek

Das Bezirksamt Wandsbek hat beschlossen, den Bebauungsplan Rahlstedt 131 (Stapelfelder Straße) gemäß  § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) öffentlich auszulegen:

Durch die Aufstellung des Bebauungsplans mit der beabsichtigten Bezeichnung Rahlstedt 131 sollen insbesondere die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Gewerbegebiet südlich und östlich des vorhandenen Gewerbegebietes am Merkurring geschaffen werden. Einzelne in Gewebegebieten allgemein oder ausnahmsweise zulässigen Nutzungen werden mit dem Bebauungsplan-Entwurf ausgeschlossen. Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die Festsetzung einer Grundflächenzahl (GRZ) und durch die Festsetzung der Gebäudehöhen bestimmt. Die notwendigen Flächen der äußeren und inneren Erschließung werden als Straßenverkehrsflächen festgesetzt. Darüber hinaus ist im Westen und Süden die Entwicklung von Grün- und Frei- sowie Maßnahmenflächen und Flächen für die Landwirtschaft vorgesehen. Der Bebauungsplan soll naturschutzrechtliche und gestalterische Festsetzungen beinhalten.

Ausgelegt wird der Bebauungsplan-Entwurf (Planzeichnung, Verordnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung), die umweltrelevanten Informationen und Fachgutachten sowie die umweltrelevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

Die Auslegung findet in der Zeit vom 9. Juli bis einschließlich 20. August 2018 im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes Wandsbek, Am Alten Posthaus 2, 4. Obergeschoss (Flur) 22041 Hamburg, statt.

Das Fachamt ist montags bis donnerstags von 9 bis 16 Uhr und freitags von 9 bis 14 Uhr geöffnet.

Während der öffentlichen Auslegung können Anregungen zum Bebauungsplan-Entwurf (bestehend aus Planzeichnung, Verordnung mit textlichen Festsetzungen, Begründung) bei der genannten Dienststelle schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden und Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Die für die öffentliche Auslegung maßgeblichen Unterlagen liegen nur im Bezirksamt aus. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Der Bebauungsplanentwurf kann im oben genannten Zeitraum auch im Internet unter Verwendung des kostenlosen Online-Dienstes „Bauleitplanung“ auf den Seiten des „Hamburg Service“ eingesehen werden. Zudem besteht hier die Möglichkeit, direkt Stellungnahmen online abzugeben. Vor der Nutzung ist eine kostenlose Registrierung erforderlich. Alle Online-Dienste des Hamburg-Service sind unter folgender Adresse aufrufbar: www.gateway.hamburg.de.

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