Wandsbek Markt mit dem ZOB und der Sichtachse in die Hamburger Innenstadt, Hintergrundbild
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Eingliederungshilfe Teilhabe am Arbeitsleben

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Mann im Rollstuhl an seinem Büroarbeitsplatz

Teilhabe am Arbeitsleben - Bezirksamt Wandsbek

Grundsätzliches Ziel der Eingliederungshilfe ist die Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen beziehungsweise von durch Behinderung bedrohter Menschen am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken.

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) erkennt in Artikel 27 "Arbeit und Beschäftigung" das gleiche Recht von Menschen mit und ohne Behinderungen auf Arbeit an. Dies beinhaltet auch das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen. Zu diesem Zweck soll ein offener, inklusiver und für Menschen mit Behinderungen zugänglicher Arbeitsmarkt geschaffen werden, auf dem Menschen mit Behinderung je nach individuellen Wünschen und Möglichkeiten verschiedene Angebote zur Verfügung stehen.

Da behinderte Menschen in unterschiedlichen Ausprägungen an der Teilhabe am Arbeitsleben eingeschränkt sind, gibt es auch verschiedene Angebote:

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