Informationen Umwelt- und Naturschutzthemen
Umwelt- und Naturschutzthemen
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Das Bezirksamt ist Ihr Ansprechpartner für:
- Baumschutz und Naturschutz auf privaten Grund: Hamburger Baumschutzverordnung (zum Beispiel Anträge für Fällungen und Gehölz-Pflege), Landschaftsschutzgebiete, Naturschutzrechtliche Belange im Rahmen von Bauanträgen
- Schutz und Bewirtschaftung der Oberflächengewässer, Wasserbehörde - wasserrechtliche Genehmigungen
- Bachpatenschaften
- Naturschutzgebiete
- Straßen- und Parkbäume auf öffentlichen Grund
- Wald und Forsten
- Gebietsfremde Pflanzen / Neophyten
(PDF-Dokumente zu Springkraut, Riesenbärenklau und Knöterich) - Blühwiesen
- ökologische Grünpatenschaften
- Patenschaften im Stadtgrün
- Umwelttipps
Wandsbek ist ein grüner Bezirk. Grün-, Wasser- sowie Wald- und Forstflächen machen zusammen mit anderen unbebauten Flächen etwa 40 Prozent der Fläche aus.
Elf Naturschutzgebiete sowie fünf großräumige Landschaftsschutzgebiete und mehr als 400 km Flüsse und Bäche mit einer vielfältigen Flora und Fauna prägen den einwohnerstärksten Bezirk Hamburgs.
Neben den 60.000 Straßenbäumen stehen den Bürgern in Wandsbek über 300 Grünanlagen, 125 Kinderspielplätze, fast 50 Kleingärten, zwei Friedhöfe und der Botanische Sondergarten mit einer Gesamtfläche von 1.000 Hektar zur Verfügung. Der Alsterlauf ist beliebtes Kanugewässer oder lässt sich vom Alsterwanderweg aus erleben. Der Wandsegrünzug führt den Fluss entlang dem der Bezirk seinen Namen verdankt..
Der Bezirk Wandsbek ist der Bezirk mit den meisten Bäumen in Hamburg. Ihr Schutz und Erhalt ist Kernaufgabe des Naturschutzes im Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt (WBZ). Dennoch kann es immer wieder Umstände geben, die eine Fällung unumgänglich machen. In diesem Fall sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Naturschutzes im WBZ Ihre Kontaktstelle für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach der Hamburgischen Baumschutzverordnung. Zum Schutz der brütenden und nistenden Vögel in den Bäumen ist eine Fällung in der Regel nur während der Fällzeit erlaubt. Gerade in dieser Zeit von Oktober bis Ende Februar gibt es aufgrund eines hohen Antragsaufkommens aber auch wochenlange Wartezeiten. Eine frühzeitige Antragstellung vor der Fällzeit erspart lange Wartezeiten.
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