Aus dem Baugesetzbuch ergibt sich die bundesweite Anforderung, Grundstücke regelkonform zu erschließen, bevor eine Nutzung stattfinden kann. Die Erschließung umfasst dabei auch den Anschluss an das öffentliche Wege- und Straßennetz. Erschließungsmaßnahmen werden oftmals mithilfe öffentlich-rechtlicher Verträge geregelt. Quelle: Bezirk Wandsbek