Coronavirus:
Bedingt durch das aktuelle Infektionsgeschehen bleibt das Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt (WBZ) bis auf weiteres geschlossen!
Es können derzeit keine Termine vereinbart werden.
Bauakteneinsicht, Schornsteinfegerwesen, Überwachung Öltanks und gebäudetechnische Anlagen
Funktionspostfach: Geschaeftsstelle-WBZ@wandsbek.hamburg.de
Telefon: MO-FR von 9 -11 (040) 428 81-3051
Sondernutzungen und Gewerbemeldungen
Funktionspostfach Sondernutzungen: sondernutzungen@wandsbek.hamburg.de
Funktionspostfach Gewerbemeldungen: gewerberegister@wandsbek.hamburg.de
Telefon: MO-FR von 9 -11 (040) 428 81-3037
Bei Fragen rund um das Thema Bauen wenden Sie sich bitte an:
Funktionspostfach: Wbz2@wandsbek.hamburg.de
Telefon: MO-FR von 9 -11 (040) 42881-5242
Bei Fragen rund um das Thema Baumfällanträge (Anträge nach der Baumschutzverordnung/Landschaftsschutzverordnungen) wenden Sie sich bitte an:
Funktionspostfach: naturschutz@wandsbek.hamburg.de
Telefon: MO-FR von 9 -11 (040) 42881-3294
Bei Fragen zum Thema Verbraucherschutz wenden Sie sich bitte an
Funktionspostfach: Verbraucherschutzamt@wandsbek.hamburg.de
Telefon: (040) 42881-2003
Viele unserer Dienstleistungen können Sie aber von zu Hause aus erreichen über: www.hamburg.de/behoerdenfinder oder https://serviceportal.hamburg.de
Das Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt (WBZ), das in direkter Nähe zum Bezirksamt angesiedelt ist, besteht aus den Fachbereichen:
- Wirtschaftsförderung
- Bauprüfung
- Servicezentrum - Sondernutzungen / Gewerbeangelegenheiten
- Naturschutz / Baumschutz
Die Tätigkeitsfelder des Fachamtes WBZ umfassen:
- Allgemeine Bauberatung, Baugenehmigungsverfahren,
Einsicht in Bau- und Grundstücksakten - Auskünfte über Grundstücke, Hausnummernerteilung, Abgeschlossenheitsbescheinigungen
- Wirtschaftsförderung und Koordinierungsstelle Immobilienmanagement
- Erteilung von naturschutzrechtlichen Genehmigungen,
zum Beispiel Ausnahmegenehmigungen nach der Hamburgischen Baumschutzverordnung - Gewerbean-, -um und -abmeldungen
- Erteilen von Auskünften aus dem Gewerberegister und Gewerbezentralregister
- Bearbeitung von Sondernutzungen auf öffentlichen Wegeflächen, privaten Verkehrsflächen sowie in Grün- und Erholungsanlagen
- Auskünfte aus dem Liegenschaftskataster zum Beispiel in Form von gebührenpflichtigen Flurstücks- und Eigentümernachweisen und/oder Auszügen aus der Liegenschaftskarte in den
Ausgabemaßstäben 1: 500, 1: 1000 oder 1: 2000 - Verkauf von Bebauungsplänen
- Schornsteinfegerwesen
- Überwachung von Tankanlagen