Das Wasserschutzgebiet Süderelbmarsch/Harburger Berge wurde 1993 als zweites und größtes Wasserschutzgebiet in Hamburg festgesetzt. Es befindet sich im Südwesten Hamburgs und umfasst Bereiche der Stadtteile Neugraben-Fischbek, Hausbruch, Heimfeld, Francop, Neuenfelde, Moorburg und Eißendorf. Es schützt die Flachbrunnen der drei Wasserwerke Süderelbmarsch, Neugraben und Bostelbek, aus denen jährlich rund 6,75 Mio. m³ Grundwasser gefördert werden dürfen.
In der Nordhälfte des Wasserschutzgebietes befindet sich das Wasserwerk Süderelbmarsch, dessen Brunnen sich in dem durch den Obstanbau geprägten Marschgebiet befinden. Innerhalb der Schutzzone III befinden sich sieben Tiefbrunnen, vier Flachbrunnen und ein Horizontalfilterbrunnen mit Tiefen zwischen ca. 20 Meter und 363 Meter.

Weiterhin sind für zwei Tiefbrunnen dieses Wasserwerkes außerhalb der weiteren Schutzzone die Fassungsbereiche durch eine Schutzzone I gesichert worden. Durch die seit 2004 veränderte Brunnensituation ist auch eine Überarbeitung der Schutzgebietsverordnung notwendig.
Das Wasserwerk Bostelbek befindet sich in der Osthälfte des Wasserschutzgebietes. Dieses Gebiet ist geprägt durch eine starke gewerbliche Nutzung entlang der Bundesstraße 73. Südlich des Wasserwerkes befinden sich die Harburger Berge. Zum Wasserwerk gehören sechs Tiefbrunnen (bis zu 300 Meter tief), acht Flachbrunnen (bis zu 27 Meter tief) und eine sogenannte, ca. 8 Meter tiefe Sickergalerie.
In der Südhälfte des Wasserschutzgebietes, am Rande der Geest, befindet sich das Wasserwerk Neugraben. Das Gebiet ist geprägt durch teilweise stark verdichtete Wohnbebauung und weiter südlich durch die Neugrabener Heide. Das Wasserwerk besteht aus sieben Tiefbrunnen und zwei Flachbrunnen mit Tiefen zwischen 110 und 312 Metern.
Ob sich Ihr Grundstück innerhalb des Wasserschutzgebietes Süderelbmarsch/Harburger Berge befindet, können Sie im Portal Geo-Online Hamburg überprüfen. (Beschreibung siehe auf der Seite Wasserschutzgebiete unten. Zum Ausdrucken einer DIN A3-Karte im Querformat öffnen Sie bitte die Übersichtskarte unter Downloads.

Bild: © BSU/U12
Zur Information der im Wasserschutzgebiet lebenden Bürger wurde mit der Festsetzung im Jahre 1993 ein Faltblatt erstellt und an alle Haushalte verteilt. Dieses enthält Informationen über die Gliederung des Schutzgebietes, einen Lageplan und die Telefonnummern der Ansprechpartner (siehe Downloads).
Den Text der Wasserschutzgebietsverordnung erhalten Sie im Justiz-Portal der Stadt Hamburg.