Der Rechnungshof hat die Rechnung der Fraktionen in der Hamburgischen Bürgerschaft für das Jahr 2020, insbesondere die Mittelverwendung, sowie die damit im Zusammenhang stehende Aufgabenwahrnehmung der Bürgerschaftskanzlei geprüft.
Um Rechtssicherheit herzustellen und Gleichbehandlung sicherzustellen, hat er mit der aktuellen Prüfung Empfehlungen zu Änderungen des Fraktionsgesetzes unterbreitet.
Der Rechnungshof hat 127 Geschäftsvorfälle der Fraktionen mit einem finanziellen Volumen von insgesamt 252.873 Euro geprüft. In Einzelfällen mit einem Gesamtwert von rund 1.243 Euro (0,5 Prozent) hat er getätigte Ausgaben für Werbeanzeigen, in denen die Fraktion nicht deutlich in Erscheinung trat, sowie für Präsente und Bewirtung beanstandet. Zwei Fraktionen haben im Rahmen der Prüfung jeweils eine unzulässige Ausgabe selbst eingeräumt und deren Erstattung veranlasst.
Damit die Fraktionen die ordnungsgemäße Verwendung von Fraktionsmitteln zweifelsfrei und offenkundig nachweisen können, ist es erforderlich, dass sie ihre Ausgaben künftig in der Buchführung in allen Fällen von Anfang an entsprechend belegen.
Letztendlich obliegt es der Bürgerschaft und ihrer Präsidentin sowie den Fraktionen selbst, die gebotenen Konsequenzen aus den vorliegenden Prüfungsfeststellungen des Rechnungshofs zu ziehen.