Das Neue Haushaltswesen bietet für eine neue Legislaturperiode die Chance, bessere Antworten auf diese Fragen zu erhalten. Die Reform wird seit Beginn vom Rechnungshof begleitet.
Heute hat der Rechnungshof die Ergebnisse seiner Untersuchung der Einführung des Neuen Haushaltswesens dem Senat und der Bürgerschaft übergeben. Er hat untersucht, ob sich mit dem jetzigen Konzept die angestrebten Ziele der bereits begonnenen Reform erreichen lassen.
„Das Neue Haushaltswesen Hamburg ist eine Chance für die Zukunft: Politische Absichten und Programme mit konkreten Zielen, zu erreichenden Wirkungen und dafür bereit gestellten Ressourcen im Haushaltsplan zu verknüpfen, ist richtig und entspricht Forderungen des Rechnungshofs schon aus den 90er Jahren“, so der Präsident des Rechnungshofs, Dr. Meyer-Abich.
Das Parlament, das im Kern über das "Was" der staatlichen Aufgaben entscheidet, braucht einen aussagekräftigen Haushaltsplan und ein leistungsbezogenes Berichtswesen, um die Richtung vorgeben zu können.
Die ersten Erfahrungen bei der Polizei und der Justizbehörde zeigen, dass in den neuen Haushaltsplänen oftmals noch nicht ausreichend erkennbar wird, welche Ziele sich der Senat gesetzt hat und welche Kennzahlen steuerungsrelevant sind.
Der Rechnungshof sieht noch Handlungsbedarf bei dem Gesamtkonzept der bis 2014 geplanten Umsetzung dieser Haushaltsreform.
„Die haushaltsrechtliche ‚Machtbalance‘ zwischen der Bürgerschaft einerseits und Senat und Verwaltung andererseits muss an manchen Punkten nachjustiert werden“, so Dr. Meyer-Abich.