Bild: © (c) UNESCO
Was ist die UNESCO?
Die Leitidee der UNESCO lautet: "Da Kriege im Geist der Menschen entstehen, muss auch der Frieden im Geist der Menschen verankert werden." Sie steht in der Präambel ihrer Verfassung, die 37 Staaten am 16. November 1945 in London unterzeichnet haben.
Aus der Erfahrung des Zweiten Weltkrieges zogen sie die Lehre: "Ein ausschließlich auf politischen und wirtschaftlichen Abmachungen von Regierungen beruhender Friede kann die einmütige, dauernde und aufrichtige Zustimmung der Völker der Welt nicht finden. Friede muss – wenn er nicht scheitern soll – in der geistigen und moralischen Solidarität der Menschheit verankert werden."
Die UNESCO hat die Aufgabe, "durch Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Völkern in Bildung, Wissenschaft und Kultur zur Wahrung des Friedens und der Sicherheit beizutragen".
Was ist Welterbe?
Mit der UNESCO-Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt wurde 1972 das Prädikat „UNESCO-Welterbe“ geschaffen. Aktuell (04.2020) sind 1121 Stätten in die Welterbeliste eingetragen (869 Kulturerbe-, 213 Naturerbe-, 39 gemischte Stätten in 167 Staaten). Entscheidend für das UNESCO-Welterbe ist der „Außergewöhnliche Universelle Wert“ (Outstanding Universal Value ‒ OUV). Über die Eintragung in die Welterbeliste entscheidet das UNESCO-Welterbekomitee. Der Welterbestatus an sich stellt keinen zusätzlichen Schutz zu nationalen Schutzmechanismen dar.
Warum wurde die Welterbekonvention verabschiedet?
Die Geschichte der Welterbekonvention beginnt in Ägypten. Als in den 1960er Jahren der Assuan-Staudamm gebaut wurde, drohten die dreitausend Jahre alten Tempel von Abu Simbel bei einer Flutung im Wasser zu versinken. Die UNESCO rief deshalb am 8. März 1960 zu einer großen Hilfsaktion auf, um die Felsentempel an einer 65 Meter höheren Stelle wiederaufzubauen. 50 Staaten waren bereit, die finanziellen und technischen Mittel zu organisieren. In einer spektakulären Solidaritätsaktion wurden 80 Millionen US-Dollar gesammelt. Mit dem Geld wurden von 1963 bis 1968 die Felsentempel zerlegt, versetzt und wiederaufgebaut. Die damals einmalige Rettungsaktion machte deutlich: Es gibt Orte, deren Bedeutung so groß ist, dass sie ideell nicht alleine dem Staat gehören, auf dessen Territorium sie sich befinden. Verliert die Welt diese höchst wertvollen Güter durch Verfall oder Zerstörung, schmälert es das Erbe aller Völker. Deshalb verabschiedeten die Mitgliedstaaten der UNESCO 1972 das "Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt" (Welterbekonvention), um Stätten von "außergewöhnlichem universellen Wert" zu schützen.
Was macht die Welterbekonvention einzigartig?
Die Welterbekonvention ist das erfolgreichste internationale Instrument zum Schutz des Kultur- und Naturerbes. Durch internationale Zusammenarbeit schützt sie bedeutende Orte als gemeinsames Erbe der Menschheit. Sie fördert weltweit den Erhalt von Kultur- und Naturstätten. Sie sensibilisiert Menschen für den Wert des eigenen Erbes und des Erbes anderer Kulturen. Die Idee des Welterbes entspricht einem modernen Kulturverständnis und fördert Dialog und Kooperation. Damit leistet die Welterbekonvention auch einen Beitrag zur Verständigung zwischen den Kulturen und trägt zur zwischenstaatlichen Vertrauensbildung bei.
Was sind die Voraussetzungen für die Anerkennung als Welterbe?
Es gibt zehn Kriterien für Welterbestätten, von denen mindestens eines erfüllt sein muss. Grundvoraussetzung ist, das eine Stätte "von außergewöhnlichem universellen Wert" ist. Als Weltkulturerbe werden Stätten anerkannt, die "ein Meisterwerk der menschlichen Schöpferkraft" darstellen oder herausragende Bedeutung für die Entwicklung der Architektur, des Städtebaus oder der Landschaftsgestaltung haben.
Zum Weltnaturerbe zählen "überragende Naturerscheinungen", die außergewöhnliche Zeugnisse der Erdgeschichte und der Entwicklung des Lebens darstellen, sowie Naturlandschaften, die für die Erhaltung der biologischen Vielfalt und zum Schutz bedrohter Arten globale Bedeutung haben.
Wie lange dauert es, bis ein Antrag bewilligt oder abgelehnt wird?
Das Aufnahmeverfahren – von der Einreichung der Nominierung bis zur Entscheidung auf der Sitzung des Welterbekomitees – dauert mindestens 18 Monate.
Das UNESCO-Welterbezentrum fordert die Vertragsstaaten im Vorfeld auf, nationale Vorschlagslisten einzureichen, auf denen die Stätten, die für eine Nominierung vorgesehen sind, verzeichnet werden. Die Anträge werden jeweils bis zur Ausschlussfrist am 1. Februar für das darauf folgende Jahr eingereicht. Im Auftrag des UNESCO-Welterbekomitees bewerten Experten des Internationalen Rats für Denkmalpflege (ICOMOS) und der Weltnaturschutzunion (IUCN) die vollständigen Anträge. Auf Grundlage ihrer Empfehlungen entscheidet das Welterbekomitee, das sich aus Vertretern von 21 Vertragsstaaten der Welterbekonvention zusammensetzt, über die Aufnahme in die Welterbeliste. Das Welterbekomitee ist nicht an die Empfehlungen gebunden, die ICOMOS und IUCN in ihren Gutachten aussprechen. Es kommt vor, dass das Welterbekomitee von den Empfehlungen abweicht. Entscheidungen werden im Welterbekomitee möglichst im Konsens gefällt. Die Möglichkeit der Abstimmung besteht, sie wird jedoch nur in Konfliktfällen angewendet; dann ist eine Zweidrittelmehrheit notwendig.
Welche Möglichkeiten der Entscheidung hat das Welterbe-Komitee?
Das UNESCO-Welterbekomitee hat vier Möglichkeiten ein Votum abzugeben: Beim Beschluss "inscription" (Eintragung) erkennt das Komitee den außergewöhnlichen universellen Wert einer Stätte an und beschließt deren Eintrag in die Welterbeliste. Beim Beschluss "non-inscription" (ein Gut nicht einzutragen) lehnt das Komitee eine Stätte aufgrund fehlenden außergewöhnlichen universellen Wertes ab. Damit ist eine Nominierung dauerhaft ausgeschlossen. Beim Beschluss "referral of nomination" (Zurückverweisung) erkennt das Komitee den außergewöhnlichen universellen Wert der Stätte an, weist aber die Nominierung an den antragstellenden Staat mit der Bitte um ergänzende Informationen zurück. In diesem Fall kann der Antrag im folgenden Jahr dem Welterbekomitee zur endgültigen Entscheidung vorgelegt werden. Beim Beschluss "deferral of nomination" (Aufschiebung) wird dem Staat der Antrag zur umfassenden Überarbeitung zurückgegeben. Sobald der Staat den Antrag fristgerecht beim Welterbezentrum erneut eingereicht hat, wird mit den zuständigen beratenden Gremien unter Berücksichtigung der Warteliste des Staates festgelegt, wann der Antrag nach einem eineinhalbjährigen Beurteilungszyklus wieder dem Komitee zur Entscheidung vorgelegt wird.
Wie überprüft die UNESCO den Erhalt der Welterbestätten?
Alle Unterzeichnerstaaten verpflichten sich gegenüber der Völkergemeinschaft, einen Managementplan zum Schutz und Erhalt der auf ihrem Territorium liegenden Welterbestätten zu erstellen. Ziel ist es, Instrumente auszuarbeiten, mit denen die Zukunft des Welterbes nachhaltig und möglichst konfliktfrei gestaltet werden kann. Für die angemessene Erhaltung einer Stätte sollte außerdem eine ausreichende Pufferzone um die Stätte eingerichtet werden. Mithilfe dieser Grenzziehungen und der entsprechenden Zuweisung an verantwortliche Behörden soll der "außergewöhnliche universelle Wert" einer Stätte unter anderem vor baulichen und infrastrukturellen Maßnahmen gesichert werden. Darüber hinaus berichten die Staaten alle sechs Jahre über den Zustand ihrer Welterbestätten.
Welchen Einfluss hat die UNESCO bei Zerstörung einer Welterbestätte?
Die UNESCO weist auf Missstände hin und macht die internationale Öffentlichkeit auf die Gefährdung einer Stätte aufmerksam. In Konfliktfällen, etwa bei Zerstörung oder Plünderung einer Welterbestätte, alarmiert die UNESCO die Weltgemeinschaft und setzt sich für Lösungen auf dem diplomatischen Weg ein. Sie nutzt ihre Expertennetzwerke und Partner zur Dokumentation der konkreten Vorgänge und der entstandenen Schäden. Der Einsatz der UNESCO hat bereits dazu geführt, dass Entscheidungsträger auf höchster Ebene den Schutz von Kulturstätten als humanitäres Sicherheitsthema aufgegriffen haben. Das betrifft vor allem vom Krieg bedrohte Welterbestätten.
Welchen Einfluss hat die UNESCO bei Verfall einer Welterbestätte?
Die Welterbekonvention sieht nur eine Möglichkeit der Sanktion vor: Ist eine Stätte durch Verfall oder Missmanagement gefährdet, kann das Welterbekomitee nach sorgfältiger Prüfung und Beratung mit dem betroffenen Staat entscheiden, diese in die "Liste des gefährdeten Welterbes" einzutragen. Mit der Aufnahme in die "Rote Liste" soll die Völkergemeinschaft zu verstärkter Unterstützung des betroffenen Staates bei der Erhaltung der Welterbestätte bewegt werden. Sollte sich am Zustand der bedrohten Welterbestätte nichts ändern und ihr außergewöhnlicher universeller Wert verloren gehen, kann im extremen Fall die Welterbestätte auch von der Welterbeliste gestrichen werden.
Wie wird die Einzigartigkeit der Stätten durch die mehr als 1000 Welterbestätten relativiert?
Das steigende Interesse in den vergangenen Jahren verdeutlicht den Erfolg der Welterbekonvention. Die Welterbeliste ist eine faszinierende Landkarte der kulturellen und natürlichen Vielfalt, der Schöpferkraft der Menschheit und der historischen und regionalen Eigenheiten. Die Liste des Welterbes soll die bedeutendsten Zeugnisse aller Kulturen und aller Epochen der Menschheitsgeschichte repräsentieren. Kritiker sprechen zwar von einer "Inflation" der Welterbestätten, doch die UNESCO begrenzt die jährlichen Neueinträge. Ein größeres Problem sind Ungleichgewichte auf der Liste: Die meisten Welterbestätten befinden sich in Europa und Nordamerika. Und es gibt auch überproportional viele historische Stadtzentren und christliche Baudenkmäler auf der Liste. Unterrepräsentiert sind dagegen z. B. Monumente der Technikgeschichte, Naturstätten sowie durch indigene Völker geprägte Kulturlandschaften in Afrika, der Karibik und der pazifischen Region.