Winterdienst Hamburg
Aufgaben der Anlieger
Auf den Gehwegen vor ihren Grundstücken sind die Anlieger:innen (in der Regel die Eigentümer:innen) für den Winterdienst zuständig. Sie sind verpflichtet dafür zu sorgen, dass bei Schnee- und Eisglätte alle Gehwege, die an das Grundstück grenzen, gefahrlos begehbar sind. Besorgen Sie sich bitte rechtzeitig das notwendige Werkzeug und Material.
Alle Räum- und Streupflichten im Überblick
Wann? Wo? Wie?
Winterdienst-Hotline: 25 76 13 13
Allen Bürgerin:nen steht eine Winterdienst-Hotline zur Verfügung: Unter der Telefonnummer 25 76 13 13 können Sie Flächen melden, die nicht oder nur ungenügend geräumt und gestreut wurden.
Aufgaben der Stadtreinigung
Die städtischen Zuständigkeiten für den Winterdienst sind bei der Stadtreinigung Hamburg gebündelt. Die Stadtreinigung ist zuständig
- auf den Straßen,
- auf wichtigen anliegerfreien Gehwegen,
- auf ausgewählten Radwegen und
- für die rund 4000 Bushaltestellen in der Stadt.
Kartenmaterial – Winterdienst auf Radwegen