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Räum- und Streupflichten Wie muss ich räumen?

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Der Schnee ist am Gehwegrand oder außerhalb von Treppen so anzuhäufen, dass die Verkehrssicherheit nicht gefährdet wird. Der Schnee vom eigenen Grundstück oder vom Gehweg darf nicht einfach auf die Fahrbahn geschippt werden.

Schneepflug auf der Lombardsbrücke

Wie muss ich räumen?

Winterdienst in Hamburg: Wie muss ich räumen?

Tausalz ist verboten
Um Boden, Wasser und Vegetation zu schützen, ist der Einsatz von Tausalz und tausalzhaltigen Mitteln auf Gehwegen verboten. Umweltverträgliche Streumittel sind feinkörniger Kies, Sand, Splitt oder Blähton. Hier finden Sie weitere Informationen.

Entfernen Sie Eisbildungen auf dem Gehweg, soweit sich diese durch Streuen den genannten Streustoffen nicht ausreichend abstumpfen lassen.

Denken Sie bitte daran, dass Sie Straßenrinnen und Gullys spätestens bei Eintritt von Tauwetter von Schnee und Eis frei machen, damit das Schmelzwasser ablaufen kann.

Beseitigung von Streugut
Bei längeren schnee- und eisfreien Wetterperioden oder zum Ende des Winters müssen Sie das Streugut beseitigen. Wenn Sie von der gebührenfinanzierten Gehwegreinigung profitieren, übernimmt die Stadtreinigung diese Arbeit.

Hamburgisches Wegegesetz (HWG)
Die Räum- und Streupflichten sind im Hamburgischen Wegegesetz (HWG) festgelegt, einen Auszug aus dem Gesetz finden Sie unten als Download.

 

Die Winterdienst-Hotline erreichen Sie unter: 040/2576-1313

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