Der Rechnungshof ist die oberste Rechnungsprüfungsbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg. Er ist unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Er erhält weder von dem Parlament (der Bürgerschaft) noch von der Regierung (dem Senat) Weisungen. Der Rechnungshof entscheidet selbst über seine Organisation und den Einsatz seines Personals. Näheres regeln Art. 71 der Hamburgischen Verfassung und das Rechnungshofgesetz.
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