Entscheidung des Hamburger Senats
Die Entscheidung des Hamburger Senats zur Aufhebung des Freihafens bzw. der Freizone, wie der Freihafen ist das Ergebnis eines langen und intensiven Diskussionsprozesses, in dem der Senat den Ausgleich zwischen gegensätzlichen Interessen gesucht hat. Hintergrundinformationen zu diesem Prozess und die Gründe, die im Einzelnen zur Entscheidung führten, finden Sie unter "Geschichte des Hamburger Freihafens".
Folgen der Aufhebung des Freihafens für Unternehmen
Für die im Freihafen ansässigen Unternehmen war es erforderlich, zollrechtliche Verfahren wie z.B. Zolllager zu beantragen, um auch nach Aufhebung der Freizone noch Lagerung oder Behandlung von Nichtgemeinschaftswaren unter Nichterhebung der Einfuhrabgaben durchführen zu können.
Positive Bilanz nach einem Jahr ohne Freihafen
Nach etwas mehr als einem Jahr zogen Senat, Bundesfinanzdirektion Nord, Handelskammer Hamburg und Unternehmensverband Hafen Hamburg gemeinsam auf der Landespressekonferenz vom 28. März 2014 Bilanz zur Aufhebung der Freizone.
Weitere Informationen
Bundesgesetzblatt vom 27. Januar 2011
Gesetz zur Aufhebung des Hamburger Freihafens
Wichtige Hinweise, Informationen und Tipps für LKW-Fahrer und Disponenten
Weitere Ausgaben in verschiedenen Sprachen auf der Homepage des Vereins
Hamburger Spediteure unter http://www.vhsp.de/