
Außer Gewerbetreibenden können auch Arbeitnehmer und alle Personen etwas unternehmen, die von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung betroffen und geschädigt sind.
Schwarzarbeit ist der Verstoß gegen das Steuer- und Sozialversicherungsrecht. Falsche Angaben gegenüber dem Arbeits- oder Sozialamt gehören ebenso dazu, wie Verstöße gegen das Gewerbe- und Handwerksrecht.
Für die Prävention und die Verfolgung von Schwarzarbeit gibt es folgende Instrumente:
- Abbau bürokratischer Hürden (vereinfachte Meldeverfahren von Beschäftigungsverhältnissen, wie zum Beispiel beim Haushaltsscheckverfahren für Haushaltshilfen in Privathaushalten)
- Verbesserte Informationen über rechtliche Verpflichtungen bei Arbeitsverhältnissen, wie etwa auf den Internetseiten von Zoll, Minijob-Zentrale und Agentur für Arbeit
- Abbau finanzieller Hürden bei Beschäftigungsverhältnissen (zum Beispiel Reduzierung der Steuersätze für geringe Einkommen, Erhöhung der steuerlichen Absetzbarkeit der Kosten wie bei haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen oder Dienstleistungen)
- Pauschalierung von Sozialversicherungsabgaben und Steuern bei Minijobs (geringfügige Beschäftigung)
- Überprüfung der Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern und gegebenenfalls strafrechtliche Verfolgung bei Verstößen
Für Fragen zum Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung ist die Wirtschaftsbehörde Ihr Ansprechpartner.
Sie informiert, berät und leitet Hinweise auf Verstöße nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz weiter. Oder sie vermittelt zuständige Ansprechpartner in anderen Behörden und Institutionen, die in der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung tätig sind.
Weitere Informationen
Zoll Deutschland
Aktuelle Informationen zur Finanzkontrolle Schwarzarbeit.