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Wie melde ich ein Gewerbe an? Muss ich mein Gewerbe in die Handwerksrolle eintragen lassen? Brauche ich für mein Café eine Gaststättenkonzession? Wie beantrage ich eine Sondernutzungsgenehmigung? Und wer ist dafür zuständig? Immer wieder stehen Gründer und Unternehmer vor solchen und ähnlichen Fragen. Der Einheitliche Ansprechpartner Hamburg beantwortet Ihre Fragen aus einer Hand.

Einheitlicher Ansprechpartner in Hamburg

1. Was der Einheitliche Ansprechpartner für Sie tun kann:

Der Einheitliche Ansprechpartner berät Unternehmer und Gründer aus Deutschland, Europa und der ganzen Welt mit dem:

Weitere Informationen zu unterstützenden Institutionen und Rechtsbehelfe werden angeboten.

2. One-Stop-Shop für Genehmigungen:

Über den Einheitlichen Ansprechpartner als "Verfahrensmittler" werden im Zusammenhang mit der Unternehmensgründung und -führung folgende Dienstleistungen angeboten:

  • Entgegennahme und Vollständigkeitsprüfung von gewerberechtlichen Anträgen, Anzeigen, Willenserklärungen und Unterlagen
  • Ermittlung der zuständigen Behörden und Weiterleitung von Unterlagen an diese
  • Vermittlung zwischen Unternehmen und Behörde bei Rückfragen
  • Beobachtung des Verfahrensablaufs, Auskünfte zum Verfahrensstand
  • Beratung zu Hilfsangeboten bei Schwierigkeiten im Verfahrensablauf

Mit Hilfe des Online-Dienstes „Einheitlicher Ansprechpartner“ können Sie zudem eine Reihe von Verfahren schnell und mit geringem Aufwand elektronisch abwickeln.

3. Wer den Einheitlichen Ansprechpartner nutzen kann:

Die Leistungen des Einheitlichen Ansprechpartners können grundsätzlich alle inländischen und ausländischen Unternehmer und Gründer weltweit in Anspruch nehmen. Einige Tätigkeiten sind nach der Dienstleistungsrichtlinie von der Beratung und Verfahrensabwicklung durch den Einheitlichen Ansprechpartners ausgenommen. Für die Klärung Ihrer individuellen Anspruchsberechtigung und die gegebenenfalls notwendige Vermittlung an Fachexperten steht der Einheitliche Ansprechpartner Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

4. Wie Sie den Einheitlichen Ansprechpartner erreichen:

Sie haben freie Hand. Die Gesamte Verfahrensabwicklung kann grundsätzlich auch elektronisch über den Online-Dienstes „Einheitlicher Ansprechpartner“ oder per E-Mail erfolgen. Selbstverständlich stehen wir Ihnen in unseren beiden Geschäftsstellen für Rückfragen und weitere Informationen auch telefonisch sowie im persönlichen Gespräch zur Verfügung.

Suchen Sie einen Einheitlichen Ansprechpartner in einem anderen Bundesland oder einem anderen Mitgliedstaat der EU? Nutzen Sie einfach das bundesweite Portal www.einheitlicher-ansprechpartner-deutschland.de oder www.eu-go.eu.

5. Was Sie der Service des Einheitlichen Ansprechpartners kostet:

Eine Vielzahl der Dienstleistungen ist kostenfrei. Es können zum Teil aber auch Gebühren anfallen. Diese bemessen sich nach dem zur Fallbearbeitung eingesetzten Arbeitsaufwand. Näheres ergibt sich aus der Gebührensatzung. Sind Sie unsicher ob Ihr Anliegen gebührenpflichtig ist oder mit welcher Gebührenhöhe zu rechnen ist? Sprechen Sie uns einfach an. Eine bis zu halbstündige Erstberatung ist in jedem Fall gebührenfrei.

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