Grundlegende Informationen und Online-Dienste der Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI):
- Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz (GwG) für Güterhändler, Immobilienmakler und andere Nichtfinanzunternehmen: (PDF, 1,3 MB) (PDF, 1,3 MB)
- Meldung von Geldwäschebeauftragten: Online-Dienst
- Geldwäschebeauftragte bei Finanzunternehmen und Güterhändlern: (PDF, 179,8 KB)
- Für Kunden und Verbraucher: (PDF, 259,4 KB)
- Verdachtsmeldungen: (PDF, 162,3 KB)
- Basisinformation Geldwäschegesetz: (PDF, 657,4 KB)
- Risikobasierte organisatorische Maßnahmen: (PDF, 645,1 KB) (PDF, 645,1 KB)
- Hinweise zur Datenverarbeitung: (PDF, 186,1 KB) (PDF, 186,1 KB)
Durch Geldwäsche werden organisierte Kriminalität und Terrorismus finanziert. Sie richtet erheblichen volkswirtschaftlichen Schaden an und gefährdet den fairen wirtschaftlichen Wettbewerb.
Das Geldwäschegesetz (Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten) legt deshalb bestimmten Berufsgruppen besondere Sorgfaltspflichten auf.
Diese Pflichten gelten nicht nur in der Finanzbranche, sondern etwa auch bei Immobilienmaklern, bestimmten Dienstleistungsanbietern, wie z.B. solchen, die virtuelle Geschäftsadressen bereitstellen, Versicherungsvermittlern und allen, die gewerblich mit Gütern handeln, aber z.B. auch Notare oder Anbieter von Glücksspielen. So soll verhindert werden, dass Unternehmen für kriminelle Aktivitäten im Rahmen der Geldwäsche missbraucht werden.
Verpflichtete i.S.d. GwG und zuständige Aufsichtsbehörde - Wer fällt in die Zuständigkeit der BWI?
Unter die Aufsicht der BWI fallen:
- Güterhändler,
- Kunstvermittler und Kunstlagerhalter,
- Immobilienmakler; Versicherungsvermittler,
- Dienstleister für Gesellschaften und Treuhandvermögen oder Treuhänder sowie
- Finanzunternehmen.
Aktuelles
Sanktionen gegen Russland
Allgemeine Fragen und Antworten zu den Sanktionen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz - BMWK FAQ
Darüber hinaus möchten wir Sie zusammen mit der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen - FIU - auf die besondere Sanktionslage aufmerksam machen. Diese ist für die Wirtschaft insgesamt relevant, aber auch speziell für nach dem Geldwäschegesetz verpflichtete Unternehmen.
Bitte beachten Sie die jüngsten Entwicklungen bei der Einhaltung der Sorgfaltspflichten. Hierzu stellt die EU-Kommission eine stets aktualisierte Sanktions-Plattform (Financial Sanctions Database – FSF platform) bereit und veröffentlicht die darin enthaltenen Informationen auch als PDF.
Aktuelle Informationen der FIU in Bezug auf Sanktionen gegen Russland
In Anbetracht dieser besonderen Sanktionslage bittet die FIU darum, die sich entwickelnde Rechtslage sorgfältig zu verfolgen und die daraus folgenden Vorgaben entsprechend zu beachten.
Im Rahmen von Meldungen, die in diesem Zusammenhang wegen eines Verdachts von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung abgegeben werden, bittet die FIU dringend darum,
- bei der Darstellung des Sachverhalts den einschlägigen Sanktionstatbestand zu benennen
und
- folgenden Indikator zu verwenden: B2305 – Transaktion in / aus Staaten, gegen die beispielsweise die EU oder die UN Sanktionen, Embargos oder ähnliche Maßnahmen verhängt hat / haben.
Bereits seit 2014 sind Sanktionen der Europäischen Union in Kraft getreten, bzw. treten demnächst in Kraft, u.a.
- gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine (Verordnung (EU) Nr. 208/2014),
- angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (Verordnung (EU) Nr. 269/2014),
- als Reaktion auf die rechtswidrige Eingliederung der Krim und Sewastopols durch Annexion (Verordnung (EU) Nr. 692/2014),
- angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Verordnung (EU) Nr. 833/2014),
- als Reaktion auf die Anerkennung der nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk und die Entsendung russischer Streitkräfte in diese Gebiete (Verordnung (EU) 2022/263)
Weiterführende Informationen der Bundesbank zu den Finanzsanktionen finden Sie hier.
Weiterführende Informationen zu den Sanktionen der EU finden Sie hier.
Sonstige Hinweise:
Nationale Risikoanalyse (NRA)
2019 hat Deutschland seine erste Nationale Risikoanalyse im Bereich "Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung" veröffentlicht. An der Nationalen Risikoanalyse waren unter Federführung des Bundesministeriums der Finanzen 35 Behörden aus Bund und Ländern beteiligt.
Die Analyse dient dazu, bestehende sowie zukünftige Risiken beim Bekämpfen von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Deutschland zu erkennen und diese zu mindern. Das Risikobewusstsein soll bei allen Akteuren, im öffentlichen wie im privatwirtschaftlichen Bereich, weiter geschärft und der Informationsaustausch weiter intensiviert werden.
Als größte Risikofelder im Bereich der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung wurden in der Nationalen Risikoanalyse bewertet:
anonyme Transaktionsmöglichkeiten,
der Immobiliensektor,
der Bankensektor (insbesondere im Rahmen des Korrespondenzbankgeschäfts und der internationalen Geldwäsche), grenzüberschreitende Aktivitäten und das Finanztransfergeschäft wegen der hohen Bargeldintensität.
Die Ergebnisse dieser Nationalen Risikoanalyse müssen von den Verpflichteten des Geldwäschegesetzes gemäß § 5 Absatz 1 Satz 2 GwG beim Erstellen ihrer eigenen Risikoanalyse berücksichtigt werden. Sie werden ebenso im Rahmen der Gesetzgebung berücksichtigt.
Die NRA ist unter folgendem Link veröffentlicht:
www.nationale-risikoanalyse.de
Sektorspezifische Risikoanalyse:
Unternehmen, Trusts, Stiftungen, Partnerschaften und andere Arten von juristischen Personen und Rechtsgestaltungen spielen im Wirtschaftsprozess, aber auch als gesellschaftliche Akteure eine bedeutende Rolle. Zugleich können sie unter bestimmten Bedingungen für illegale Zwecke wie Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und andere illegale Aktivitäten missbraucht werden.
Aufbauend auf den Erkenntnissen der Nationalen Risikoanalyse 2019 werden in der sektorspezifischen Risikoanalyse die in Deutschland nach deutschem Recht gegründeten juristischen Personen und sonstigen Rechtsgestaltungen auf ihre Anfälligkeit für den Missbrauch zu Geldwäsche- oder Terrorismusfinanzierungszwecken untersucht.
Die Sektorspezifische Risikoanalyse ist unter dem folgenden Link veröffentlicht: Bundesfinanzministerium - Sektorspezifische Risikoanalyse 2020
Hinweise auf Verstöße gegen das Geldwäschegesetz (whistleblowing)
Konkrete Hinweise sind wichtig und können helfen, Verstößen gegen Geldwäschepräventionsvorschriften nachzugehen. Sie können mit Ihren Hinweisen dazu beitragen, das Fehlverhalten Einzelner aufgedeckt und negative Folgen dieses Fehlverhaltens eingedämmt bzw. korrigiert werden.
Das Hinweisgebersystem bietet die Möglichkeit, die Behörde für Wirtschaft und Innovation (zuständige Aufsichtsbehörde) über potentielle oder tatsächliche Verstöße gegen das Geldwäschegesetz, auf Wunsch auch anonym, zu informieren. Die Mitteilung kann je nach Ihren Bedürfnissen über den nachfolgend verlinkten Onlinedienst „Hinweise auf Verstöße im Rahmen der Geldwäscheaufsicht“, per Briefpost, kurzfristig eingerichteter E-Mail-Adresse mit sofortiger Löschung oder aber auch über einen Anwalt Ihres Vertrauens übersendet werden.
Zur Meldung von Hinweisen über den Onlinedienst gelangen Sie über den folgenden Link: https://www.bkms-system.com/WB-GG-HH
Bekanntmachungen nach § 57 GwG
Nach § 57 des GwG haben Aufsichtsbehörden bestandskräftige Maßnahmen und unanfechtbare Bußgeldentscheidungen, die sie wegen eines Verstoßes gegen das GwG oder die auf seiner Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen verhängt haben, für die Dauer von 5 Jahren auf ihrer Internetseite bekannt zu machen. Der Adressat der Maßnahme ist darüber zuvor zu informieren.
Anordnungen der Aufsichtsbehörde
Allgemeinverfügung-Geldwäschebeauftragter bei Güterhändlern
Formulare - Fragebögen - Arbeitshilfen
Fragenkatalog zum Auskunftsersuchen
Versicherungsvermittler
Fragenkatalog zum Auskunftsersuchen
Finanzunternehmen (FAV)
Fragenkatalog zum Auskunftsersuchen
Immobilienmakler
Fragenkatalog zum Auskunftsersuchen
Güterhändler
Fragenkatalog zum Auskunftsersuchen
Güterhändler Edelmetall
Fragenkatalog zum Auskunftsersuchen
Kunstvermittler/Kunstlagerhalter
Fragenkatalog zum Auskunftsersuchen
Dienstleister für Gesellschaften
Fragenkatalog zum Auskunftsersuchen
Geldwäschebeauftragter
Meldeformular
Formular und Dokumentationsbogen zur Identifizierung von natürlichen Personen
Formular und Dokumentationsbogen bei Geschäften mit verstärkten Sorgfaltspflichten
Weitere Informationen
Rechtsvorschriften
- Geldwäschegesetz
- 4. EU-Geldwäscherichtlinie
- Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie
- FATF-Empfehlungen
Liste der als gleichwertig anerkannten Drittstaaten
Weiterführende Informationen der beim Zoll angesiedelten Financial Intelligence Unit (FIU)
Zoll online - Fachliche Informationen
FIU Jahresberichte
FIU Drittländer mit hohem Risiko
Zoll Länderembargos
Weiterführende Informationen der Financial Action Task Force (englisch)
- Homepage der FATF
- FATF-Leitlinien u.a. für Immobilienmakler, Edelmetall- und Edelsteinhändler und den Lebensversicherungssektor
- FATF-Informationen über Methoden und Trends der Geldwäsche, u.a. für den Handel und den Immobiliensektor