INFORMATIONEN:
Das Geldwäschegesetz (Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten) legt deshalb bestimmten Berufsgruppen besondere Sorgfaltspflichten auf.
Diese Pflichten gelten nicht nur in der Finanzbranche, sondern etwa auch bei Immobilienmaklern, Versicherungsvermittlern und allen, die gewerblich mit Gütern handeln. So soll verhindert werden, dass Unternehmen für kriminelle Aktivitäten im Rahmen der Geldwäsche missbraucht werden.
Sonstige Hinweise:
Nationale Risikoanalyse (NRA)
Im Dezember 2017 startete Deutschland seine erste Nationale Risikoanalyse im Bereich "Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung". An der Nationalen Risikoanalyse waren unter Federführung des Bundesministeriums der Finanzen 35 Behörden aus Bund und Ländern beteiligt.
Die Analyse dient dazu, bestehende sowie zukünftige Risiken beim Bekämpfen von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Deutschland zu erkennen und diese zu mindern. Das Risikobewusstsein soll bei allen Akteuren, im öffentlichen wie im privatwirtschaftlichen Bereich, weiter geschärft und der Informationsaustausch weiter intensiviert werden.
Als größte Risikofelder im Bereich der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung wurden in der Nationalen Risikoanalyse bewertet: anonyme Transaktionsmöglichkeiten, der Immobiliensektor, der Bankensektor (insbesondere im Rahmen des Korrespondenzbankgeschäfts und der internationalen Geldwäsche), grenzüberschreitende Aktivitäten und das Finanztransfergeschäft wegen der hohen Bargeldintensität.
Die Ergebnisse dieser Nationalen Risikoanalyse müssen zukünftig von den Verpflichteten des Geldwäschegesetzes gemäß § 5 Absatz 1 Satz 2 GwG beim Erstellen ihrer eigenen Risikoanalyse berücksichtigt werden. Sie werden ebenso im Rahmen der Gesetzgebung berücksichtigt.
Die NRA ist unter folgendem Link veröffentlicht: www.nationale-risikoanalyse.de
Wesentliche Änderungen durch das neue Geldwäschegesetz
Das Geldwäschegesetz“ ist zum 26. Juni 2017 neu gefasst worden. Über die wichtigsten Änderungen informieren Sie sich bitte über den aktuellen Newsletter 1/2017.
Hinweise auf Verstöße gegen das Geldwäschegesetz (whistleblowing)
Das Hinweisgebersystem bietet die Möglichkeit, die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (zuständige Aufsichtsbehörde) über potentielle oder tatsächliche Verstöße gegen das Geldwäschegesetz, auf Wunsch auch anonym, zu informieren. Die Mitteilung kann per Briefpost, kurzfristig eingerichtete E-Mail-Adresse mit sofortiger Löschung oder über einen Anwalt Ihres Vertrauens übersendet werden:
Bekanntmachungen nach § 57 GwG
Nach § 57 des GwG haben Aufsichtsbehörden bestandskräftige Maßnahmen und unanfechtbare Bußgeldentscheidungen, die sie wegen eines Verstoßes gegen das GwG oder die auf seiner Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen verhängt haben, für die Dauer von 5 Jahren auf ihrer Internetseite bekannt zu machen. Der Adressat der Maßnahme ist darüber zuvor zu informieren.
Anordnungen der Aufsichtsbehörde
Güterhändler (gültig ab 1. September 2018)
Verpflichtung zur Bestellung eines Geldwäschebeauftragten
Leasing-Objektgesellschaften
Befreiung von der Verpflichtung zur Bestellung eines Geldwäschebeauftragten
Formulare - Fragebögen - Arbeitshilfen
Fragenkatalog zum Auskunftsersuchen
Versicherungsvermittler/ Finanzunternehmen
Fragenkatalog zum Auskunftsersuchen
Immobilienmakler
Fragenkatalog zum Auskunftsersuchen
Güterhändler
Fragenkatalog zum Auskunftsersuchen
Geldwäschebeauftragter
Meldeformular
Dokumentationsbogen zur Identifizierung von juristischen Personen und Personengesellschaften
Dokumentationsbogen zur Identifizierung von natürlichen Personen
Dokumentationsbogen bei Geschäften mit verstärkten Sorgfaltspflichten
Formular für Meldung mit Transaktion
Formular für Meldung ohne Transaktion
Formular für Verdachtsmeldungen
Weitere Informationen
Rechtsvorschriften
- Geldwäschegesetz
- 4. EU-Geldwäscherichtlinie
- FATF-Empfehlungen
Liste der als gleichwertig anerkannten Drittstaaten
Weiterführende Informationen der Financial Action Task Force (englisch)
- Homepage der FATF
- FATF-Leitlinien u.a. für Immobilienmakler, Edelmetall- und Edelsteinhändler und den Lebensversicherungssektor
- FATF-Informationen über Methoden und Trends der Geldwäsche, u.a. für den Handel und den Immobiliensektor