In dem Portal für Insolvenzbekanntmachungen finden Sie öffentliche Bekanntmachungen, die nach der Insolvenzordnung vorzunehmen sind, wenn ein Insolvenzverfahren bei Gericht beantragt worden ist. Alle Bundesländer haben sich darauf verständigt, hierfür ein einheitliches Informationssystem zu nutzen.
Zu den online verfügbaren Veröffentlichungen der Insolvenzgerichte gehören zum Beispiel Terminbestimmungen, die Mitteilungen über die Eröffnung und Aufhebung von Insolvenzverfahren oder über die Anordnung und Aufhebung von Sicherungsmaßnahmen. Die Daten werden mehrmals täglich aktualisiert.
Die Einsicht ins Informationssystem ist kostenlos.
Weitere Auskünfte erteilt das für den Sitz der Schuldnerin oder des Schuldners zuständige Insolvenzgericht, wobei dieses nur einer beschränkten Auskunftspflicht unterliegt.
Weitere Informationen
Insolvenzbekanntmachungen
Insolvenzbekanntmachungen der Insolvenzgerichte der Bundesrepublik Deutschland.