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Für den Einzelhandel Informationen für Hamburger Einzelhändler

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Informationen für Hamburger Einzelhändler

Im Hamburger Einzelhandel können jährlich die Läden an bis zu vier Sonntagen aus Anlass von besonderen Ereignissen öffnen (§ 8 Hamburgischen Ladenöffnungsgesetz). Nach Freigabe durch Verordnung dürfen die Läden in den näher bezeichneten Gebietsteilen maximal fünf Stunden bis längstens  18.00 Uhr und außerhalb der Zeit des Hauptgottesdienstes öffnen.

Nicht möglich sind Sonntage im Dezember, Adventssonntage, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Volkstrauertag, Totensonntag sowie sonstige gesetzliche Feiertage.

Ansprechpartner für den Einzelhandel
Die Vorschläge und Wünsche von Interessengemeinschaften, Einkaufsmeilen oder Shopping-Centern nehmen die  Bezirksämter entgegen.

Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen Ereignissen 2020
Ladenöffnungen an einem Sonntag finden nach Freigabe gemäß §8 Hamburgisches Ladenöffnungsgesetz nur in Verbindung mit einer Veranstaltung und in unmittelbarer Nähe zu dieser statt.

Die Termine für das Jahr 2020, an denen an verschiedenen Orten in den Bezirken Veranstaltungen geplant sind, die, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen, als „besondere Ereignisse“ im Sinne des § 8 Absatz 1 Hamburgisches Ladenöffnungsgesetz Anlass für eine Sonntagsöffnung bieten, stehen fest. Eine Verknüpfung mit den Hamburg weiten Themensonntagen (Bürgerschaftsbeschluss 21/9448) ist wie folgt beschlossen:

05. April 2020 - „Inklusion und Integration“
Die am 5. April beabsichtigte Sonntagsöffnung wurde abgesagt, weil die Allgemeinverfügungen vom 12. März und 15. März 2020 zur Eindämmung des Corona-Virus in Hamburg bis zum 30. April 2020 öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen, bei denen es zu einer Begegnung von Menschen kommt, sowie Versammlungen unabhängig von der Zahl der Teilnehmenden, verbieten.
27. September 2020 - „Kinder, Jugend und Familie“
08. November 2020 - „Kultur“

Die Themensonntage sollen gesamtstädtische Kooperationsformen von Politik, Einzelhandel, Organisationen und sozialen Trägern sowie der Verwaltung ermöglichen, die vor dem Hintergrund der jeweiligen Mottos/Themen sodann Veranstaltungskonzepte generieren, die anlassbezogene Sonntagsöffnungen nach § 8 Abs. 1 Hamburgisches Ladenöffnungsgesetz ermöglichen können.

In diesem Zusammenhang unterstützt Einzelhändler die Handelskammer Hamburg (s. auch Handelskammer unter https://www.hk24.de/produktmarken/branchen-cluster-netzwerke/branchen/handel/termine/verkaufsoffene-sonntage-hamburg/3167192).

Sofern Veranstaltungen für das Jahr 2020 geplant werden, sollten Veranstalter im Falle damit einhergehender Wünsche zur Ladenöffnung rechtzeitig auf Ihr Bezirksamt zugehen.

Ansprechperson im Bezirk Hamburg-Mitte:
Kay Müller
Email: Kay.Mueller@hamburg-mitte.hamburg.de

Ansprechperson im Bezirk Altona:
N.N.
Tel. -
E-Mail: -

Ansprechperson im Bezirk Eimsbüttel:
Pria Chawla
Tel. 428 01-2488
E-Mail: pria.chawla@eimsbuettel.hamburg.de

Ansprechperson im Bezirk Hamburg-Nord:
Anna Hlozek
Verbraucherschutz@hamburg-nord.hamburg.de

Ansprechperson im Bezirk Wandsbek:
gewerberegister@wandsbek.hamburg.de

Ansprechperson im Bezirk Bergedorf:
Kerstin Witt
Tel. 428 91 42 11
E-Mail: Verbraucherschutz@bergedorf.hamburg.de

Ansprechperson im Bezirk Harburg:
Dennis Brandt
Tel. 040 42871 3570
E-Mail: dennis.brandt@harburg.hamburg.de

Alle Einzelhändler werden gebeten sich Gewissheit zu verschaffen, ob sich ihre Verkaufsstelle/ Ladenlokal in den oben näher beschriebenen Gebietsteilen für die freigegebene Ladenöffnung befindet.

Eine Besonderheit gilt für sogenannte Ausflugs- und Erholungsgebiete mit Sonderregelung in besonderen Gebieten: Hier dürfen solche Sonntage durch den Inhaber der Verkaufsstelle dann genutzt werden, wenn die Zahl dieser Tage zusammen mit den bereits freigegebenen Sonn- und Feiertagen insgesamt 40 Tage nicht überschreitet.

Das Angebot richtet sich insbesondere an Gewerbetreibende (Einzelhandel) und Veranstalter bedeutsamer lokaler Events.

Beratung durch die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation
Die Behörde informiert und berät zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und koordiniert das Verfahren im Einzelfall mit den weiteren zuständigen Stellen innerhalb der öffentlichen Verwaltung.

Informationen zu Ladenöffnungen an Sonntagen werden bei Bedarf aktualisiert.

Kontakt

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Katharina Utecht

Rechtsamt; Wirtschaftsordnung, Berufszugangsrecht, Mess- und Eichwesen

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Wirtschaft und Innovation
Alter Steinweg 4
20459 Hamburg
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