Bestandsbauten
Der Nachweis der Dichtheit ist der Behörde auf Verlangen vorzuzeigen. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns eine Kopie des Dichtheitsnachweises (Vordruck P und Lageplan) zusenden. Jeder eingereichte Dichtheitsnachweis wird von der Behörde auf Plausibilität geprüft und zu den Akten genommen, so dass Sie auch bei Verlust des Dichtheitsnachweises noch auf eine Kopie zurückreifen können.
Neubauten
Bei einem Neubau einer Grundstücksentwässerungsanlage ist der Nachweis der Prüfung auf Dichtheit im Zuge der Baumaßnahme durchzuführen (Druckprüfung mit Wasser oder Luft nach DIN EN 1610). Neue Grundstücksentwässerungsanlagen dürfen erst in Betrieb genommen werden, wenn der Dichtheitsnachweis erbracht ist.
Der Dichtheitsnachweis (Vordruck P und Lageplan) ist für alle neuen Grundstücksentwässerungsanlagen der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft unaufgefordert zu zusenden (§ 17b Absatz 1 Satz 2 Hamburgisches Abwassergesetz).
Adresse
Bitte senden Sie der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft die Dichtheitsnachweise (Vordruck P und Lageplan) bevorzugt an folgende E-Mailadresse: dichtheitsnachweise@bukea.hamburg.de
Wenn Sie ihren Dichtheitsnachweis per Post bei uns einreichen möchten, verwenden Sie bitte die folgende Adresse:
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Amt Wasser, Abwasser und Geologie -W 21-
Neuenfelder Straße 19
21109 Hamburg