Beteiligung der Öffentlichkeit
Öffentlichkeitsarbeit
Bewirtschaftungszeiträume
In der EG-Wasserrahmenrichtlinie ist ein Bewirtschaftungszeitraum von jeweils sechs Jahren festgelegt. Für den ersten Bewirtschaftungszeitraum 2009 bis 2015 wurde ein Bewirtschaftungsplan mit Maßnahmenprogramm für die gesamte Flussgebietseinheit der Elbe erstellt. Für den zweiten Bewirtschaftungszeitraum 2016 bis 2021 erfolgte eine Überprüfung und Aktualisierung des Bewirtschaftungsplanes und des Maßnahmenprogrammes. Der dritte Bewirtschaftungszeitraum beginnt am 22. Dezember 2021.
Bewirtschaftungspläne
Am 22. Dezember 2015 ist der zweite Bewirtschaftungszeitraum (2016 bis 2021) mit dem aktualisierten "Bewirtschaftungsplan mit Maßnahmenprogramm" eingeleitet worden. Den internationalen Bewirtschaftungsplan für die Flussgebietseinheit Elbe finden Sie auf den Internetseiten der Internationalen Kommission zum Schutz der Elbe, den nationalen Plan der Flussgebietsgemeinschaft Elbe finden Sie auf den Internetseiten der FGG Elbe und den Hamburger Beitrag zu dem nationalen Plan finden Sie auf der Download-Seite.
Die für den dritten Bewirtschaftungszeitraum (2021 bis 2027) erforderliche zweite Aktualisierung des Bewirtschaftungsplans mit Maßnahmenprogramm muss am 22. Dezember 2021 vorliegen.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Auch für die zweite Aktualisierung des Bewirtschaftungsplans mit Maßnahmenprogramm wird ein dreistufiges Beteiligungsverfahren durchgeführt werden. Es hat am 22. Dezember 2018 mit der sechsmonatigen Anhörung zum Entwurf des Zeitplans und des Arbeitsprogramms begonnen. Seit 22. Dezember 2019 ist der Entwurf der wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen der FGG Elbe veröffentlicht.
Ab 22. Dezember 2020 folgt die Anhörung zur zweiten Aktualisierung des Bewirtschaftungsplans mit Maßnahmenprogramm.