Öffentlichkeitsarbeit
Bewirtschaftungszeiträume
Gemäß EG-Wasserrahmenrichtlinie ist ein Bewirtschaftungszeitraum jeweils auf sechs Jahre festgelegt. Für den ersten Bewirtschaftungszeitraum 2009 bis 2015 wurde ein Bewirtschaftungsplan mit Maßnahmenprogramm für die gesamte Flussgebietseinheit der Elbe erstellt. Für den zweiten (2016 bis 2021) und dritten (2022 bis 2027) Bewirtschaftungszeitraum erfolgte die Überprüfung und Aktualisierung des Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogramms.
Bewirtschaftungspläne
Die Umweltministerkonferenz hat der Aktualisierung des "Bewirtschaftungsplans mit Maßnahmenprogramm" für den dritten Bewirtschaftungszeitraum (2022 bis 2027) am 1. Dezember 2021 zugestimmt, so dass der dritte Bewirtschaftungszeitraum am 22. Dezember 2021 eingeleitet wurde. Die Aktualisierung des internationalen Bewirtschaftungsplans für die Flussgebietseinheit Elbe finden Sie auf den Internetseiten der Internationalen Kommission zum Schutz der Elbe, die Aktualisierung des nationalen Plans der Flussgebietsgemeinschaft Elbe finden Sie auf den Internetseiten der FGG Elbe, die Aktualisierung des Hamburger Beitrags finden Sie auf der Download-Seite. Im Anhang 2 des Hamburger Beitrags sind in den Wasserkörpersteckbriefen auch die Maßnahmentypen genannt, die in aggregierter Form in das Maßnahmenprogramm der FGG Elbe eingegangen sind.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Annahme des das Gebiet des Landes Hamburg betreffenden Maßnahmenprogramms vom Dezember 2021 können nach § 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes anerkannte inländische oder ausländische Vereinigungen Klage vor dem Hamburgischen Oberverwaltungsgericht, Lübeckertordamm 4, 20099 Hamburg, erheben.