Aktualisierung Bewirtschaftungsplan mit Maßnahmenprogramm
In einem 6-Jahrezyklus wird der "Bewirtschaftungsplan mit Maßnahmenprogramm" überprüft und erforderlichenfalls aktualisiert. In Vorbereitung für den dritten Bewirtschaftungszeitraum (2021 bis 2027) gab es bereits öffentliche Anhörungen zu dem Entwurf des Zeitplans und des Arbeitsprogramms sowie zu den wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen der FGG Elbe. Nun steht der Entwurf der zweiten Aktualisierung des "Bewirtschaftungsplan mit Maßnahmenprogramm" zur Anhörung bereit.
Strategische Umweltprüfung
Für die Aktualisierung des Maßnahmenprogramms wird eine strategische Umweltprüfung durchgeführt. Das Ergebnis dieser Prüfung wird in einem Umweltbericht dargestellt.
Anhörung
Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, Interessenvertretungen und Institutionen können Stellungnahmen abgeben.
Anhörungsverfahren
Dokumente
Sie können zu folgenden Dokumenten Stellungnahmen abgeben:
Entwurf der zweiten Aktualisierung des Bewirtschaftungsplans nach § 83 WHG bzw. Artikel 13 der Richtlinie 2000/60/EG für den deutschen Teil der Flussgebietseinheit Elbe für den Zeitraum von 2022 bis 2027
Entwurf der zweiten Aktualisierung des Maßnahmenprogramms nach § 82 WHG bzw. Artikel 11 der Richtlinie 2000/60/EG für den deutschen Teil der Flussgebietseinheit Elbe für den Zeitraum von 2022 bis 2027
Strategische Umweltprüfung zur zweiten Aktualisierung des Maßnahmenprogramms nach § 82 WHG bzw. Art. 11 der Richtlinie 2000/60/EG für den deutschen Teil der Flussgebietseinheit Elbe für den Zeitraum von 2022 bis 2027 – Umweltbericht
Auslegungsorte
An diesen Orten stehen Ihnen die Dokumente zur Verfügung:
- zum Download auf den Internetseiten der FGG Elbe
- zum Download am Ende dieser Internetseite
zur Einsichtnahme im Foyer der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg
Bitte beachten Sie, dass Sie im Dienstgebäude die einschlägigen Regelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie einhalten müssen (Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg, Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO, in der jeweils geltenden Fassung). Insbesondere gelten für das Dienstgebäude die Kontaktbeschränkungen nach § 1 der genannten Verordnung. Wartezeiten sind möglich.
Zeitraum
Die Dokumente stehen ab dem 22. Dezember 2020 zur Verfügung. Sie können Ihre Stellungnahmen bis zum 22. Juni 2021 abgeben.
Stellungnahme
Ihre Stellungnahmen geben Sie bitte bis zum 22. Juli 2021 über eine der folgenden Möglichkeiten ab:
- direkt über die Internetseite der FGG Elbe in einem dafür eingerichteten Formularfeld
- per Mail an wasserrahmenrichtlinie@bukea.hamburg.de
- per Briefpost an Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, Abteilung Wasserwirtschaft, Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg
- zur Niederschrift in der Umweltbehörde Hamburg (nach telefonischer Terminabsprache unter 040 428 40-3579)