Zusammengesetztes Bild vom ZAF und AMD Gebäude
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Wissenswertes Ausbildungsberatung

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Die zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz bestellt in jedem Ausbildungsberuf ehrenamtliche Ausbildungsberater/innen

Personen im Stuhlkreis

Ausbildungsberatung

Die zentrale Aufgabe der Ausbildungsberater/innen liegt in der Beratung und Unterstützung aller an der Ausbildung beteiligten Personen und Stellen.

Haben Auszubildende Fragen zu Ihren Rechten und Pflichten, möchten wissen, welchen Schulabschluss Sie benötigen oder wie lange eine Ausbildung dauert oder sie möchten sich zu den Möglichkeiten einer Umschulung erkundigen, dann stehen die Ehrenamtlichen Ihnen als fachkundige Ansprechpartner/Ansprechpartnerinnen zur Seite.                           

Auch beraten die Ausbildungsberater/innen die Betriebe zu den Voraussetzungen, um ausbilden zu können und unterstützen die zuständige Stelle dabei – bspw. im Rahmen einer Besichtigung – diese Voraussetzungen fachgerecht feststellen zu können.

Als kompetente Ansprechpartner/Ansprechpartnerinnen für Betriebe, Auszubildende und Lehrstellensuchende in sämtlichen Belangen der betrieblichen Bildung erfüllen sie auch einen Auftrag aus dem Berufsbildungsgesetz, ihm zufolge sind die zuständigen Stellen zur Förderung und Überwachung der betrieblichen Ausbildung verpflichtet.

Unsere Ausbildungsberater/innen besuchen auch Betriebe und Schulen, um über Berufe sowie Ausbildungsmöglichkeiten zu informieren. Das Anwerben neuer Ausbildungsplätze beziehungsweise Ausbildungsbetriebe verstehen wir als unsere gemeinsame Aufgabe.

Haben Sie Fragen an unsere Ausbildungsberater/innen? Dann melden Sie sich bei uns, wir stellen den Kontakt her.

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