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Einrichtung der BJV Zentralinstitut für Arbeitsmedizin und Maritime Medizin

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Das Zentralinstitut für Arbeitsmedizin und Maritime Medizin (ZfAM) ist eine Einrichtung der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV), die mit der Medizinischen Fakultät der Universität Hamburg (Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf) durch die Universitätsprofessur für Arbeitsmedizin und Maritime Medizin verbunden ist.

Außenansicht des Zentralinstituts für Arbeitsmedizin und Maritime Medizin

ZfAM Hamburg

Wesentliche Aufgabe des Instituts ist die Durchführung wissenschaftlicher und praktischer Untersuchungen zur Vertiefung der Erkenntnisse über die Einwirkung der Arbeit auf die Gesundheit des Menschen. Die Mitarbeiter:innen nehmen Aufgaben in Forschung, Beratung, Krankenbetreuung, Lehre sowie in der Fort- und Weiterbildung wahr.

Nähere Informationen finden Sie auf der Startseite des ZfAM im Internetauftritt des UKE.

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