Wenn ein Dienstpflichtiger durch den Zivildienst eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, erhält er nach Beendigung des Dienstverhältnisses wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung auf Antrag Versorgung.
Die Versorgung der Zivildienstleistenden nach dem Zivildienstgesetz (ZDG) lehnt an das Bundesversorgungsgesetz (BVG) an und entspricht denen bei der Kriegsopferversorgung oder Soldatenversorgung. Ein Dienstpflichtiger, der eine Zivildienstbeschädigung erlitten hat, erhält nach Beendigung des Dienstverhältnisses wegen der wirtschaftlichen und gesundheitlichen Folgen der Schädigung auf Antrag beim Referat für Soziale Entschädigungen des Versorgungsamtes. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (Kontakt).