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Beihilfe Der Beihilfebescheid kommt künftig alleine

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Ab 1. März 2019 wird dem Beihilfebescheid kein neues Antragsformular für Allgemeine Aufwendungen mehr beigefügt.

Der Beihilfebescheid kommt künftig alleine

Männchen mit grünem Ausrufungszeichen

Bislang haben Sie mit Ihrem Beihilfebescheid immer automatisch das Antragsformular „Allgemeine Leistungen" erhalten. Auf entsprechende Anregungen von Kundenseite hin ändert Ihre Beihilfe dies ab dem 1. März 2019, um den Papierverbrauch zu senken.

Wo bekommen Sie nun das Formular her?

Sie haben drei Möglichkeiten, das Antragformular zu erhalten:

  1. Es steht online (als ausfüllbares und/oder ausdruckbares PDF) bereit,
  2. Sie fordern es mit Ihrem Beihilfeantrag bei Ihrer  Beihilfe im ZPD Hamburg an
    (kreuzen Sie dazu das entsprechende Feld im Beihilfeantrag an) oder
  3. Sie holen es persönlich im ZPD Hamburg ab.

In unserem Artikel „Beihilfeantrag richtig stellen" finden Sie Informationen und Hinweise, damit Ihr Antrag auf Beihilfe gelingt.

Weiterführende Informationen

Themenübersicht auf hamburg.de

Kontakt

Zentrum für Personaldienste

Besucheradresse


Normannenweg 36
20537 Hamburg

Postanschrift (außer Beihilfe)


Postfach 26 19 62
20509 Hamburg

Fax: 040 42731-0060

Tel. Web


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