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Beihilfe Einführung neuer Software

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Das ZPD Hamburg führt eine moderne Software für die Beihilfeberechnung ein.

Einführung neuer Software

Eine Hand zeigt auf eine Leiterbahn

Hamburg und Schleswig-Holstein modernisieren ihr Fachverfahren für die Bearbeitung von Beihilfen. Die Software BEIREFA (Beihilfe, Regelwerk, Fachanwendung) des IT-Unternehmens SINC löst das bisherige Verfahren Permis-B ab. Die SINC GmbH setzte sich in einem Vergabeverfahren von Dataport durch.

Das Einführungsprojekt in Hamburg begann am 1. Juli 2019. Anfang 2021 sollen die ersten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im ZPD Hamburg mit der neuen Software arbeiten. Schleswig-Holstein beabsichtigt im Anschluss die Einführung des Verfahrens.

Die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter bekommen mit der neuen Software ein modernes und nutzerfreundliches Verfahren. Für Sie als Beihilfeempfängerin oder Beihilfeempfänger ändert sich erst einmal nichts.

Warum eine neue Beihilfe-Software?

Das seit 2008 genutzte Großrechnerverfahren Permis-B basiert auf der rund 35 Jahre alten Host-Lösung des Verfahrens „BABSY“ des Landes Baden-Württemberg. Das alte Verfahren

  • verursacht hohe laufende Entwicklungs- und Betriebskosten,
  • ist unflexibel in der Anpassung an neue Belange,
  • weist wiederholte Ausfall- und Performanceprobleme auf und
  • benötigt IT-Wissen, das am Markt nicht mehr ausgebildet wird.

Was kann die neue Software?

Die neue Software bietet verbesserte Funktionalitäten und eine moderne Oberfläche. Das gestaltet die Bedienung für die Anwenderinnen und Anwender ergonomischer. Optimiert werden beispielsweise:

  • umfangreiche und flexible Such- und Anzeigefunktion,
  • Wiedervorlagefunktionalität,
  • Weiterleitungsfunktion für Vorgänge,
  • Speichern und Verwenden von zusätzlichen Adress- und Bankdaten,
  • Berechnung und Zahlbarmachung von Rentenversicherungsbeiträgen für Pflege-personen,
  • Stichprobenkontrollverfahren und Fehlermanagement und
  • Barrierefreiheit des Fachverfahrens, der Bescheide, des Schriftverkehrs und perspektivisch des elektronischen Zustellungsverfahrens.

Zudem plant das ZPD Hamburg ab 2021 mit dem neuen Fachverfahren medizinische Prüfprogramme (zum Beispiel Gebührenordnung für Ärzte) einzuführen. Damit will es eine nachhaltig effektive und professionelle Antragsbearbeitung weiter verbessern.

Weiterführende Informationen

Themenübersicht auf hamburg.de

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Postanschrift (außer Beihilfe)


Postfach 26 19 62
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Fax: 040 42731-0060

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