Beamtinnen und Beamten der Freien und Hansestadt Hamburg können sich freuen! Die Tarifparteien für den öffentlichen Dienst der Länder haben sich auf höhere Entgelte für Tarifbeschäftigte verständigt. Nun kommt mit dem Hamburgischen Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2019/2020/2021 auch die Besoldungserhöhung für Beamtinnen und Beamten.
Sie gilt seit Januar 2019. Das heißt, es gibt rückwirkend mehr Geld. Der Tarifabschluss und somit auch die Besoldungserhöhung erstrecken sich über 33 Monate.
Wie sieht die Erhöhung aus?
Für die Beamtinnen und Beamten der Freien und Hansestadt Hamburg sieht das Gesetz die Besoldungserhöhung in folgenden Schritten vor:
- rückwirkend zum 01. Januar 2019 steigt die Besoldung um 3,0 Prozent,
- ab 01. Januar 2020 steigt die Besoldung um 3,2 Prozent,
- ab 01. Januar 2021 steigt die Besoldung um 1,4 Prozent .
Die Erhöhung umfasst neben dem Grundgehalt unter anderem auch den Familienzuschlag, die Amtszulagen und die allgemeine Stellenzulage.
Im Jahr 2019 wird letztmalig die Minderung der Besoldungsanpassung in Höhe von 0,2 Prozent für den Aufbau der so genannten Versorgungsrücklage einbehalten.
Wann wird die Erhöhung ausgezahlt?
Die Kolleginnen und Kollegen des Zentrums für Personaldienste haben es geschafft, die Besoldungserhöhung rückwirkend zum 01. Januar 2019 schon in die aktuelle Abrechnung einzubringen. Das bedeutet: Sie werden die Nachzahlung und die erhöhte Besoldung schon „am kommenden Zahltag" bekommen.
Vorbehalt
Da die Zahlungen im Vorgriff auf den Gesetzesbeschluss programmiert wurden, werden Sie folgenden Hinweis in Ihrer Bezügemitteilung finden: „Diese Abrechnung enthält die mit dem Entwurf eines Hamburgischen Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2019/2020/2021 vorgesehene Erhöhung der Bezüge bzw. der Anwärtergrundbeträge zum 1. Januar 2019. Sollte das Gesetz zum Zahlungszeitpunkt noch nicht in Kraft getreten sein, steht die Zahlung im Umfang der Erhöhung unter dem Vorbehalt der gesetzlichen Regelung."