
Ab dem 1. Juli 2020 ist die Familienkasse Zentrum für Personaldienste (ZPD) nicht mehr für die Bearbeitung des Kindergeldes zuständig. Diese Aufgabe übernehmen stattdessen die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit.
Sie müssen nichts tun oder beantragen. Das Kindergeld erhalten Sie ohne Unterbrechung. Entscheidungen des ZPD zum Beispiel zu Kindergeldfestsetzungen bleiben gültig. Einzig die Kindergeldnummer ändert sich. Diese teilt Ihnen die BA ab Juli 2020 schriftlich mit.