Das Personalamt der Freien und Hansestadt Hamburg informiert mit einem Rundschreiben vom 17. Januar 2020 über Änderungen im Beihilferecht durch Änderung des Hamburgischen Beamtengesetzes und der Hamburgischen Beihilfeverordnung.
Wesentliche Regelungen sind:
- Die Kostendämpfungspauschale fällt weg.
- Die Antragsfrist für Aufwendungen aus dem Jahr 2019 verkürzt sich.
- Die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für Heilpraktikerleistungen fällt weg.
- Die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für Sehhilfen hat sich verändert.