Das ZPD benötigt Ihre personenbezogenen Daten zum Beispiel für die Abrechnung Ihrer Besoldung oder Vergütung. Das ZPD verarbeitet Ihre Daten auf rechtlicher Grundlage.

Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat die Europäische Union (EU) einheitliche Regelungen über die Verarbeitung personenbezogener Daten vorgegeben. Das Hamburgische Beamtengesetz (HmbBG) ergänzt die Vorschriften der DSGVO für die Beschäftigtenverhältnisse der FHH. Diese Vorschriften finden nach dem Hamburgischen Richtergesetz (HmbRiG) für Richterinnen und Richter sowie über einen Verweis im Hamburgischen Datenschutzgesetz (HmbDSG) für Tarifbeschäftigte Anwendung.
Mit den folgenden Mitteilungen erhalten Sie Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutzgrundverordnung über die im Rahmen Ihres Beschäftigtenverhältnisses mögliche Datenverarbeitung. Sie enthalten zum Beispiel folgende Themen:
- Besoldung,
- Versorgung,
- Entgelt,
- Beihilfe,
- Familienkasse,
- eZeit und
- eReise.
Wenn Sie bei einer rechtlich selbständigen Stiftung, Anstalt öffentlichen Rechts oder sonstigen Institution beschäftigt sind, dann ist Ihr Dienstherr beziehungsweise Ihr Arbeitgeber im Sinne der DSGVO für die Datenverarbeitung verantwortlich. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an Ihre Beschäftigungsstelle, sofern Sie Ihre Rechte in Datenschutzfragen geltend machen möchten.