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Personalservice Pauschale Beihilfe

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Seit 2018 können Sie zwischen der individuellen und der pauschalen Beihilfe wählen. Hier stehen Ihnen Informationen zur Verfügung.

Pauschale Beihilfe

Füße vor Rechts- / Linkspfeil

Seit dem 1. August 2018 können beihilfeberechtigte Beamtinnen und Beamte der hamburgischen Verwaltung zwischen zwei Varianten der Beihilfe wählen.

Wichtig:
Wenn Sie sich für die Pauschale Beihilfe entscheiden, müssen Sie einen Antrag stellen. Sie finden den Antrag hier als Download (siehe unten).

Die individuelle Beihilfe (wie bisher)

  • bezieht sich konkret auf die tatsächlich entstandenen krankheitsbedingten Aufwendungen,
  • ergänzt eine Teilversicherung in der privaten Krankenversicherung oder eine freiwillige Mitgliedschaft in der Gesetzlichen Krankenversicherung und
  • gewährt die Beihilfestelle auf Antrag zu den jeweiligen Aufwendungen.

Die Pauschale Beihilfe (neues Angebot)

  • dient der Beteiligung an den Kosten einer gesetzlichen oder privaten Krankenvollversicherung,
  • wird grundsätzlich in Höhe der Hälfte der Versicherungsbeiträge gewährt, die Beschäftigte für sich und die berücksichtigungsfähigen Angehörigen leisten müssen und
  • wird monatlich zusammen mit den Bezügen gezahlt.

Die Entscheidung für die Pauschale ist freiwillig und unwiderruflich. Wird die Pauschale gewährt, haben Sie daneben keinen Anspruch auf individuelle Beihilfe für Ihre eigenen Aufwendungen oder die Aufwendungen Ihrer berücksichtigungsfähigen Angehörigen.

Für welche Personengruppen gibt es das Wahlrecht?

Neue Beamtinnen und Beamte
Sie waren vor der Begründung eines hamburgischen Beamtenverhältnisses gesetzlich krankenversichert? Dann haben Sie zu Beginn ihrer beruflichen Tätigkeit die Möglichkeit, sich für eine freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung mit oder ohne Pauschale Beihilfe zu entscheiden. Der Beitritt ist der Krankenkasse innerhalb einer Frist von drei Monaten anzuzeigen, nähere Einzelheiten sind in § 9 Abs. 2 SGB V geregelt.

Sie können sich auch für eine private Krankenversicherung mit oder ohne Pauschale Beihilfe entscheiden.

Beamtinnen und Beamte in der gesetzlichen Krankenversicherung
Sie haben sich in der Vergangenheit bereits freiwillig gesetzlich krankenversichert und den Versicherungsbeitrag bisher in voller Höhe selber getragen? Dann können Sie ebenfalls die Pauschale Beihilfe beantragen. Sie können sich auch für eine private Krankenversicherung mit oder ohne Pauschale Beihilfe entscheiden.

Beamtinnen und Beamte in der privaten Krankenversicherung
Die Pauschale wird auch allen privat krankenversicherten Beamtinnen und Beamten gewährt, die sich in einer privaten Krankenvollversicherung statt in einer privaten Teilversicherung versichern. Hier ist die Höhe der Pauschale allerdings begrenzt: Berücksichtigt wird der Versicherungsbeitrag, der auf einen Leistungsumfang entfällt, der dem Umfang der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Es wird maximal der Höchstbeitrag im Basistarif der Privaten Krankenversicherung berücksichtigt. Die Pauschale wird in Höhe der Hälfte dieser Beiträge gewährt.

Wie wirkt sich das Wahlrecht auf Familienmitglieder aus?

Auch die Krankenversicherungsbeiträge für berücksichtigungsfähige Angehörige werden bei der Pauschalen Beihilfe berücksichtigt. In der Regel sind berücksichtigungsfähige Angehörige ohne beziehungsweise mit geringem Einkommen in der Familienversicherung beitragsfrei mitversichert.

Private Krankenversicherungen sehen diese Möglichkeit aufgrund der personenbezogenen Beitragsberechnung nicht vor. Die hälftigen Versicherungsbeiträge für privatversicherte berücksichtigungsfähige Angehörige werden bis zu der oben genannten Höchstgrenze in die Berechnung der Gesamtpauschale mit einberechnet.

Die richtige Adresse für Ihren Antrag

  • Als Beamtin oder Beamter im aktiven Dienst senden Sie bitte den Antrag an den Personalservice Ihrer Dienststelle.
  • Als ehemalige Beamtin oder Beamter der FHH im Ruhestand senden Sie bitte den Antrag an die die Stelle „Beamtenversorgung“ im ZPD.

Der Bereich Beihilfe im ZPD kann Ihnen hingegen nur Fragen zur individuellen Beihilfe beantworten.

Wo gibt es weitere Informationen?

Bitte nutzen Sie zur Information über die Pauschale Beihilfe das Angebot auf dieser Seite, insbesondere die FAQ. Sollten Sie gleichwohl noch Fragen haben, wenden Sie sich sich bitte als Beamtin beziehungsweise Beamter im aktiven Dienst an den Personalservice Ihrer Dienstelle / Ihrer Behörde. Eine Beratung für die Frage der Entscheidung für oder gegen individuelle oder Pauschale Beihilfe kann jedoch nicht angeboten werden, hierfür bitten wir Sie, gegebenenfalls Angebote der Versicherungen, von Versicherungsmaklerinnen oder Versicherungsmaklern oder von der Verbraucherzentrale Hamburg in Anspruch zu nehmen.

Wenn Sie Lehrkraft im Vorbereitungsdienst sind, wenden sich bitte an die Behörde für Schule und Berufsbildung:

https://www.hamburg.de/bsb/vorbereitungsdienst/64638/bewerbungen-vorbereitungsdienst/

Sofern Sie Versorgungsempfängerin oder Versorgungsempfänger sind, können Sie sich per E-Mail an die Beamtenversorgung im ZPD wenden: beamtenversorgung@zpd.hamburg.de.

Hinweis zur Onlinebearbeitung des Antrags

Sollte es bei dem Versuch der Online-Bearbeitung zu einer Fehlermeldung kommen "Please wait ...", dann laden Sie das Dokument bitte lokal herunter und öffnen Sie es dann auf Ihrem Rechner. So sollte die Bearbeitung möglich sein.

Themenübersicht auf hamburg.de


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