
Für detailliertere Beschreibungen nutzen Sie bitte die umfangreichen Kapitel zu den jeweiligen Themen im Leitfaden. Um eine aussagekräftige Berechnung zu erhalten, nehmen Sie sich bitte die Zeit und lesen die für Sie wichtigen Hinweise:
Schritt 1:
Im Versorgungsrechner geben Sie Ihr Geburtsdatum und den potenziellen Grund für Ihre Versetzung in den Ruhestand ein. Daraus errechnet das Programm automatisch die für Sie geltende persönliche Altersgrenze. Auf der Grundlage dieser persönlichen Altersgrenze errechnet es dann eine eventuelle Minderung Ihres Ruhegehaltes (Versorgungsabschlag) bei einer vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand.
Schritt 2:
Im zweiten Schritt geben Sie neben dem Beginn des Beamtenverhältnisses noch einige weitere Informationen ein. Der Versorgungsrechner benötigt sie, um Ihr voraussichtliches Ruhegehalt zu errechnen. Wählen Sie auf dieser Seite eine der Beamtenkategorien aus. Im Versorgungsrechner online sind vier verschiedene Beamtenlaufbahnen bzw. Beamtenkategorien auswählbar:
- Allgemeine Verwaltung / Richter und Richterinnen / Strafvollzugsdienst Laufbahngruppe 2
- Lehrkräfte
- Professorinnen und Professoren
- Polizei- und Strafvollzugsdienst, Einsatzdienst der Feuerwehr (außer Strafvollzugsdienst Laufbahngruppe 2)
Diese vier entsprechen nicht vollumfänglich allen Laufbahnen der Hamburger Verwaltung. Es war jedoch erforderlich, diese vier Beamtenkategorien im Versorgungsrechner zu unterscheiden. Sie decken die verschiedenen Zeitpunkte der Versetzung in den Ruhestand grundsätzlich ab.
Für die Berechnung Ihrer ruhegehaltfähigen Dienstbezüge geben Sie Ihre Besoldungsgruppe, Ihre Erfahrungsstufe zum Ruhestandsbeginn sowie Ihre ruhegehaltfähigen Zulagen vor. Weitere Hinweise zu diesen Eingaben finden Sie auf der Seite "Berechnung der ruhegeldfähigen Dienstbezüge".
In diesem Schritt fragt der Versorgungsrechner zuletzt ab, welchen Anspruch auf Familienzuschlag Sie haben.
Schritt 3:
Geben Sie hier bitte den Grund für die Versetzung in den Ruhestand und den gewünschten Ruhestandsbeginn vor. Der Versorgungsrechner errechnet Ihnen einen Zeitraum, in dem die Versetzung in den Ruhestand möglich ist. Er ist abhängig vom Grund der Ruhestandsversetzung. Mit diesen Angaben errechnet der Versorgungsrechner dann auch automatisch einen Versorgungsabschlag.
Die Erläuterungen zum Thema „Versorgungsabschlag“ finden Sie auf der Hilfeseite zur Berechnung des Ruhegehalts.
In diesem Schritt können Sie außerdem die Geburtsdaten Ihrer Kinder für die Berechnung der Kindererziehungszuschläge eingeben.
Weiterhin haben Sie die Möglichkeit eventuelle Renten und zusätzliche Einkommen vorzugeben. Hiermit errechnet der Versorgungsrechner die jeweiligen Höchstgrenzen sowie eventuelle Ruhensbeträge.
Falls zu Ihren Lasten ein Versorgungsausgleich begründet wurde, können Sie hier den begründeten Betrag für die Berechnung des Kürzungsbetrags eingeben.
Schritt 4:
In diesem Schritt müssen Sie dann nur noch Ihre ruhegehaltfähigen Dienstzeiten und mögliche Beschäftigungszeiten vorgeben. Welche Dienstzeiten für Sie in Frage kommen, können Sie dem Leitfaden zur Bemessung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit entnehmen. Ihre tatsächlichen Beschäftigungszeiten sind im Versorgungsrechner nicht hinterlegt.
Für die Eingabe einer Dienstzeit klicken Sie auf das gelbe „Plus“. Daraufhin schlägt Ihnen der Versorgungsrechner anhand der bisher vorgegebenen Daten einen Zeitraum vor. Sie können beide vorgeschlagenen Daten überschreiben. Für jede Änderung des Beschäftigungsumfangs ist eine neue Dienstzeit einzugeben. Geben Sie die Dienstzeiten chronologisch ein.
Zuletzt berechnet der Versorgungsrechner automatisch Ihren Versorgungsbezug. Sie können sich die Berechnung als pdf-Dokument ausdrucken oder abspeichern, wenn Sie dies wünschen.
Weiterführende Informationen
- Berechnung der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge: Ihre ruhegehaltfähigen Dienstbezüge können Sie nun ganz einfach berechnen lassen.
- Berechnung des Ruhegehalts: Zur Berechnung des Ruhegehaltes benötigt der Versorgungsrechner folgende Berechnungsschritte.
- Berechnung von Kindererziehungszuschlägen: Hier können Sie die Zuschläge für Kindererziehung zu Ihrem Ruhegehalt berechnen.
- Berücksichtigung von Renten: Hier erfahren Sie, wie sich eine Rente auf Ihre Versorgungsbezüge auswirkt.
- Berücksichtigung von Einkommen: Hier erfahren Sie, wie sich ein zusätzliches Einkommen auf Ihre Versorgungsbezüge auswirkt.
- Kürzung aufgrund eines Versorgungsausgleichs: Bei einem eherechtlichen Versorgungsausgleich berechnet Ihnen der Versorgungsrechner den ungefähren Kürzungsbetrag.
- Leitfaden zur Bemessung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit: (PDF, 1.005,4 KB) (PDF, 1.005,4 KB)