Hamburger Frauenbiografien

Frauenbios

Weibliche Schutzpolizei

Johannes-Brahms-Platz 1 (ehemals)
Brahms-Kontor, Johannes-Brahms-Platz 1; Quelle: kulturkarte.de/Hans-Jürgen Schirmer
Nach dem Zweiten Weltkrieg diente das Gebäude auch als Sitz des Polizeipräsidiums. Im 9. Stock des DAG-Hauses wurde 1945 auf Intervention der britischen Militärregierung die Abteilung „Weibliche Schutzpolizei“ eingerichtet. Die Leitung übernahm Miss Sofie Alloway. Die nach dem Vorbild von Scotland Yard geführte „Weibliche Schutzpolizei“ hatte ihre Aufgabengebiete im Jugendschutz, in der Gefahrenabwehr für Minderjährige, in der Ahndung von Sittlichkeitsdelikten und in der Verfolgung von Straftaten Jugendlicher unter vierzehn Jahren sowie Straftaten von Frauen.
Im Nachkriegs-Hamburg hatten die Polizistinnen u. a. den Auftrag, bettelnde Kinder von den britischen Besatzungssoldaten fernzuhalten und Kinder, die von den Zügen Kohlen „klauten“, „einzufangen“. „Tante Polizei“, riefen die Kinder hinter den Polizistinnen her. Auch hatten die Polizistinnen in einem Fall 97 Mädchen mit auf die Wache genommen, nachdem diese versucht hatten, auf ein englisches Kriegsschiff zu den Marinesoldaten zu kommen. Der „Weiblichen Schutzpolizei“ waren Streifengänge mit männlichen Kollegen der Revierwachen verboten. Auch durften die Polizistinnen weder den Straßenverkehr regeln noch einen Streifenwagen fahren. Sie mussten ihren Dienst zu Fuß versehen, und es war ihnen nicht erlaubt, eine Waffe zu tragen, weil sie daran nicht ausgebildet wurden. Eine Änderung trat erst 1976 ein, nachdem sich eine Beamtin der Wache St. Pauli über die Vorschriften hinweggesetzt hatte: Bei einem Streifengang mit ihrem Kollegen hatte sie einen Streit zwischen drei – wie es damals hieß - „Südländern“ und einem Taxifahrer beobachtet. Als ihr Kollege eingreifen wollte, zog einer der „Ausländer“ eine Pistole. Erst der lautstarke Einsatz seiner Gummiknüppel schwingenden Kollegin rettete den Polizisten aus seiner Bedrängnis und bewirkte einen Antrag auf gleichberechtigte Ausbildung aller Polizistinnen an der Waffe. Doch nicht alle waren mit dieser Neuerung einverstanden. Viele männliche Kollegen diskriminierten die an der Waffe ausgebildeten Polizistinnen als „Flintenweiber“.
Eine der ersten Polizistinnen war Rosamunde Pietsch (geb. 1915). Als 1945 der erste Lehrgang für die neu einzurichtende Abteilung der uniformierten weiblichen Polizei einberufen wurde, gehörte sie dazu. Zuvor hatte die Tochter eines Polizisten, der 1933 als Widerstandskämpfer von den Nationalsozialisten aus dem Polizeidienst entlassen und in ein KZ verbracht worden war, als Kindermädchen und später als Arbeiterin in einer Keks- und Strickwarenfabrik gearbeitet. 1948 war sie dann die einzige Frau unter rund 40 Männern, die sich für den Oberbeamtenanwärterlehrgang qualifiziert hatte. Und 1953 war Rosamunde Pietsch abermals die einzige Frau, als sie zur Polizeikommissarin ausgebildet wurde. 1954 avancierte sie dann zur Leiterin der 45 Frauen starken „Weiblichen Schutzpolizei“ und gründete 1961 die so genannte Jugendschutztruppe. Mit jeweils einem Erzieher brachten sie „Ausreißer“ nach Hause und durchsuchten Lokale auf dem Kiez nach Jugendlichen.
1975 schied Polizeihauptkommissarin Rosamunde Pietsch aus dem Polizeidienst aus. Dreizehn Jahre später löste sich die „Weibliche Schutzpolizei“ als eigene Dienststelle auf.
Text: Rita Bake
Quelle:
- Magda Dublasky: 30 Jahre Weibliche Schutzpolizei (WP), in: Polizei einer Weltstadt Hamburg. Hrsg. von der Polizeigewerkschaft im Deutschen Beamtenbund. Hamburg 1976, S. 33-35.
- Grußwort Senator Hartmuth Wrocklage anlässlich des 50jährigen Jubiläums der Weiblichen Schutzpolizei. Staatliche Pressestelle der FHH, 24.10.1995.
 

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