Hamburger Frauenbiografien

Frauenbios

Abelke Bleken

(Geburtsjahr unbekannt - am 18.3.1583 auf dem Scheiterhaufen verbrannt)
Bäuerin, als Hexe beschuldigt
Namensgeberin für: Abelke-Bleken-Ring
Abelke Bleken aus Ochsenwerder wurde am 7. März 1583 durch den Hamburger Büttel gefoltert und am 18. März 1583 als Hexe auf dem Scheiterhaufen verbrannt.
Abelkes Name und Schicksal sind in einer norddeutschen Sage und in einem Folterprotokoll überliefert. Nähere Erkenntnisse zur Grundstückshistorie Ochsenwerders gehen auf die Forschungen von Frau Simone Vollstädt zurück.
Abelke Bleken bewohnte ein ca. 9 ha großes Grundstück am Ochsenwerder Norderdeich Im Jahre 1577 wurde ihr Hof zusammen mit anderen benachbarten Anwesen dem Hamburger Ratsherrn Johann Huge überschrieben. Auslöser hierfür waren möglicherweise die Folgen der Allerheiligenflut von 1570 gewesen; diese wohl schwerste Flut des 16. Jahrhunderts hatte schwere Schäden verursacht, sodass in der Folge Abelke und ihre Nachbarn vermutlich nicht mehr in der Lage waren, ihre Grundstücke selbst zu unterhalten und den Deich zu pflegen.
Später pfändete der in Ochsenwerder tätige Landvogt Dirck Gladiator bei einer Deichschau Abelkes Kessel. Ein Kessel war in der Frühen Neuzeit nicht nur ein zentraler Haushaltsgegenstand, sondern unter Umständen ein repräsentatives Erbstück. Abelke sprach bei der Ehefrau des Vogts vor und bat sie – vergeblich - um Rückgabe des Kessels.
In Abelkes Geständnisprotokoll heißt es, dass sie und ihre Nachbarin Gesche Schwormstedt Rache am Ratsherrn Huge nehmen wollten, und dass sie mit einem Stab in aller Teufel Namen Löcher in den Boden gestochen habe – so viele Löcher wie Ochsen, deren Tod Johann Huge später zu beklagen hatte. Ferner habe Abelke Huges Kälber getötet, indem sie ihnen Rattengift in den Trog gelegt habe.
Auch habe sie sich die Kesselpfändung nicht gefallen lassen wollen und zu dem Vogt Gladiator gesagt, „dass er dies auf dem Bett büßen solle“. Daraufhin habe sie ihren Wollgürtel genommen, in aller Teufel Namen Knoten in die beiden Enden geschlagen und Haare des Vogts und Fingernägel der Vögtin hineingebunden Der Gürtel sei von ihr in den Pferdestall gelegt worden, „damit der Vogt in Krankheit bleiben sollte“ – bis der Gürtel gefunden und die Knoten gelöst seien.
Der Vögtin habe sie eine Suppe aus Kohl und Warmbier gegeben, versehen mit dem Hirn einer Katze, die sie in des Vogtes Haus in aller Teufel Namen totgeschlagen habe. Die Vögtin sei am dritten Tag krank geworden und bald danach gestorben.
Die soziale Situation, in der Abelke lebte, war geprägt von der Bedrohung ihrer Lebensgrundlage durch die Natur und von den Konflikten mit den Mächtigen im Ort. Das Motiv der Rache schien in ihrem Fall allzu plausibel. Die Zaubermittel, die Abelke in ihrer Urgicht nennt, galten in der frühneuzeitlichen Gesellschaft als wirksame Praktiken zur Behebung von Alltagsproblemen. Wenn jemand Schaden litt, fiel der Verdacht häufig auf Frauen, da diese für die Versorgung von Mensch und Tier zuständig waren.
Im peinlichen Verhör wurde die Angeklagte zur Hexe und bejahte die Fragen nach dem Teufelspakt, der Teufelsbuhlschaft, dem Hexenritt und dem Hexensabbat. Abelke bekannte, dass sie sich in dem Jahr, als die Ochsen starben, dem Satan ergeben und mit diesem Geschlechtsverkehr gehabt habe. Dabei sei ihr Buhle stets kalt gewesen. Auch sei sie mit anderen zum Hexentanz gegangen. Der Satan sei in der Nacht als Pferd zu ihr gekommen, und sie habe sich auf ihn gesetzt …
Erinnerungsstein im Garten der Frauen auf dem Ohlsdorfer Friedhof für Abelke Bleken
Abelke Blekens Schicksal ist prototypisch für viele Frauen, die während der Frühen Neuzeit denunziert, angeklagt und verhört wurden und schließlich gestanden, mit dem Teufel im Bunde zu stehen. Das städtische Recht übernahm im 16. Jahrhundert die von der Kirche entwickelten Vorstellungen von der Frau als Teufelsanhängerin in geltendes weltliches Strafrecht.
Im hamburgischen Stadtrecht stand seit 1270 der Schadenzauber unter Strafe; der Teufelspakt wurde in der Neufassung von 1605 explizit erwähnt. Das hamburgische Niedergericht verurteilte zwischen 1444 und 1642 mindestens 40 Frauen und einige Männer wegen Schadenzauber bzw. Hexerei.
Mit der Frühaufklärung endeten die Hexenprozesse; die sogenannten „Tränke-Köchinnen“ und „Wahrsagerinnen“ galten nun nicht mehr als reale Bedrohung, sondern als Betrügerinnen. Im Alltag blieb der Begriff der „Zauberin“ oder „Hexe“ – ebenso wie die Bezeichnung als „Hure“ – eine Beschimpfungsformel, um Frauen zu diffamieren.
Text: Roswitha Rogge
 

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