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Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen

( Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (AsF) )
Seit weit über 100 Jahren kämpfen die SPD-Frauen für die Gleichstellung von Frau und Mann. (Siehe dazu auch unter: sozialdemokratische Frauenbewegung) Ende der 1960-er Jahre, als die Neue Frauenbewegung ihren Aufschwung nahm, riss auch SPD-Frauen der Geduldsfaden. Deshalb gründeten sie die unabhängige „Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen“ (AsF) (Mitglied der ahf/des Landesfrauenrats.) Die AsF ist eine analog zur Partei der SPD gegliederte Organisationsform mit selbstgewähltem Vorstand, selbstbestimmter Programmatik und eigenständiger politischer Willensbildung mit dem Ziel, diese in die Gesamtpartei einfließen zu lassen. Weibliche Mitglieder der SPD gehören automatisch der AsF an.
Einige Beispiele aus ihrer Arbeit in den 1970-er bis 1990-er Jahren:
1971 setzte sich auch die AsF Hamburg für die Fristenlösung (§ 218) ein und versuchte über die Lancierung von Zeitungsanzeigen, ein Meinungsbild unter der Hamburger Bevölkerung zum Thema: Änderung des §218 herzustellen. Innerhalb von 14 Tagen gingen mehr als 2300 Stellungnahmen ein, die der Bundestagsabgeordneten Helga Timm (SPD) übergeben wurden.
1974 initiierte die AsF einen Antrag des Landesparteitages an die SPD-Bürgerschaftsfraktion, der zur Erarbeitung eines „Frauenreports“ aufforderte. In diesem sollte umfassend die Lage der Frauen, ihre sozialen Probleme und die Konzeption der staatlichen Maßnahmen dargestellt werden. Der Bericht lag 1978 als Bürgerschaftsdrucksache 8/3582 vor.
1976 lud die AsF erstmals Vertreterinnen der autonomen Frauenbewegung F.R.A.U. zu einem Kontaktgespräch ein.
1977 forderte die AsF die Einführung eines „Elternurlaubs“, den sich das erwerbstätige Paar (Vater/Mutter) untereinander aufteilen könne. Bis dahin war es nur erwerbstätigen Müttern erlaubt, zur Erziehung ihres Kindes einen sogenannten Mütterurlaub zu nehmen. Sechs Jahre später brachte Hamburg dann auf Vorschlag der „ Leitstelle für die Gleichstellung der Frau“ einen Entwurf eines Kinderbetreuungs„urlaubs“gesetzes für erwerbstätige Mütter und Väter in den Bundesrat ein. Er wurde vom Bundesrat abgelehnt. Erst 1986 wurde ein Gesetz zum Erziehungs„urlaub“ verabschiedet, das Mütter wie Väter gleichberechtigt berücksichtigt.
1979 beschloss auf Initiative der AsF der Landesparteitag der SPD, für die in Hamburg bestehenden Frauenhäuser im Haushalt 1980 eigene Titel einzuwerben.
1982 setzte sich die AsF für die Bestrafung von Vergewaltigung in der Ehe ein. 1983 reichte Hamburg einen entsprechenden Gesetzesentwurf beim Bundesrat ein. Aber erst 1996 wurde ein entsprechendes Gesetz verabschiedet.
1987 wurde dem Anliegen der AsF nach Frauenförderung in Öffentlichen Unternehmen dadurch entsprochen, indem der Senat die Öffentlichen Unternehmen aufforderte, Frauenförderpläne zu erarbeiten.
1988 forderte die AsF zum wiederholtem Male die Einführung der Quote zur Durchsetzung des gleichberechtigten Zugangs zu parteipolitischen Ämtern. Auf dem Bundesparteitag der SPD in Münster wurde die Frauenquote durchgesetzt.
1988 stellte die AsF auf dem Hamburger Parteitag der SPD den Antrag auf ein Frauenfördergesetz für den Bereich des öffentlichen Dienstes.
1992 forderte die AsF den Hamburger Senat auf, besonders dem Grundsatz „Hilfe statt Strafe“ zu folgen und denjenigen Frauen, die durch die von der Bonner Regierung 1992 erfolgte „Reform“ des §218 in Bedrängnis geraten waren, Hilfe anzubieten. Hamburg half daraufhin durch Soforthilfemaßnahmen.
Einladung zu einer Veranstaltung zum Thema §218 am 16.6.1994, Quelle: Staatsarchiv Hamburg
Im August 1995 beschloss der Hamburger Senat die vom Senatsamt für die Gleichstellung eingebrachte Drucksache für eine geschlechtergerechte Amts- und Verwaltungssprache. Diesem Beschluss vorausgegangen war ein Antrag der AsF zur „Gleichbehandlung der Geschlechter in der Amtssprache“, der vom SPD-Landesparteitag verabschiedet wurde und dazu führte, dass Senat und Bürgerschaft entsprechende Richtlinien beschlossen.
In ihrer Selbstdarstellung für das Mitgliederverzeichnis der Arbeitsgemeinschaft Hamburger Frauenorganisationen (ahf) aus dem Jahre 1979 heißt es über die AsF: „Die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen organisiert die Frauen in der SPD. Sie versteht sich als eine Art Ombudsfrau für Fraueninteressen innerhalb und außerhalb der SPD. (…) Die Gleichstellung von Männern und Frauen kann nicht durchgesetzt werden, solange es Männer- und Frauenberufe gibt, solange Ausbildungsplätze für Mädchen fehlen und gutausgebildete Frauen im Beruf nicht die gleichen Chancen wie Männer haben. Deswegen hat die AsF durchgesetzt, daß öffentliche Arbeitgeber Stellen für Männer und Frauen ausschreiben. Deswegen hat die von der AsF veranstaltete Werbeaktion zugunsten einer Öffnung neuer Berufe für Mädchen dazu geführt, daß die SPD geführten Regierungen in Bonn und Hamburg Modellprojekte für die Ausbildung von Mädchen in gewerblich-technischen Berufen gefördert werden. Darum wird ein Anfang zur Umsetzung der AsF-Forderung nach gleichem Lohn- und Berufschancen von Frauen mit den von der SPD finanzierten Prozessen zur Durchsetzung des Rechts auf gleiche Entlohnung und der Vorlage eines Gesetzes zur Gleichbehandlung der Frau in der Arbeitswelt gemacht. Die AsF tritt, wie die gesamte Partei seit 1977, ferner u. a. ein:
• für die Berufsausbildungspflicht für Mädchen und Jungen,
• für die Aufhebung des geteilten Arbeitsmarktes auch bei den privaten Arbeitgebern,
• für die Humanisierung der Arbeitswelt und die Überprüfung der Arbeitsschutzbestimmungen,
• für die Steigerung des Angebots (qualitativ und quantitativ) an gesellschaftlichen Hilfen zur Betreuung von Kindern, von kranken oder pflegebedürftigen Familienangehörigen.
Einladung zu einer Veranstaltung zum Thema „Frauen vernetzt?!“ am 19.9.1996, Quelle: Staatsarchiv Hamburg
Diese Voraussetzungen zum Abbau der Benachteiligung von Frauen müssen ergänzt werden durch die Einführung eines Elternurlaubs, der zwischen Vater und Mutter aufzuteilen ist und durch die Verkürzung der täglichen Arbeitszeit. Die praktische Gleichstellung von Mann und Frau in Haus und Beruf hat dann mehr Chancen, Wirklichkeit zu werden. Die partnerschaftliche Regelung von Familienangelegenheiten, über das neue Ehe- und Familienrecht genauso wie über den Versorgungsausgleich, die Aufteilung der während der Ehe erworbenen Renten- oder Pensionsansprüche oder die bezahlte Freistellung von Mutter und Vater zur Pflege von kranken Kindern, kann nur dann zugunsten von Frauen entschieden werden, wenn diese Schritte in Richtung auf eine Aufteilung der traditionellen Arbeitsteilung zwischen Mann und Frau gegangen werden. Hinzu kommen muß auch die eigenständige soziale Sicherung der Frau über einen Grundrentenanspruch. Dabei müssen Zeiten der Kindererziehung in der Rentenversicherung als Beitragszeiten anerkannt werden. Zur Erfüllung des verfassungsrechtlichen Gleichheitsgebots entschied sich die AsF für einen politischen Ansatz zur ‚Lösung‘ der Frauenfrage und setzte in Bonn und Hamburg die Einrichtung einer ‚Gleichstellungsstelle‘ bei der Bundesregierung und beim Ersten Bürgermeister durch.“
Über die Ziele der AsF heißt es heute auf ihrer Website: „In einem sind wir uns alle einig: Unser Ziel ist die Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Bereichen. Nur wenn sich viele Frauen in politischen und gesellschaftlichen Gremien engagieren, werden ihre Interessen und Lebensumstände berücksichtigt.
Wofür wir stehen
• Gleiche Chancen bei Bildung, Ausbildung und auf dem Arbeitsmarkt
• Gleicher Lohn für gleiche Arbeit
• Gleiche Karrierechancen
Wir fordern, dass Frauen der Weg in Beruf, Politik, Selbständigkeit und Interessenvertretung ebenso offensteht wie Männern.
Wir wollen erreichen, dass Familie sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie nicht allein als Sache der Frauen, sondern auch die der Männer betrachtet wird. Wir setzen uns für angemessene Kinderbetreuung von klein-auf bis hin zur Ganztagsschule ein.“ www.asf-hamburg.de/ueber-uns/
Text: Rita Bake
 

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