Hamburger Frauenbiografien

Frauenbios

Hexenverbrennung

Schmiedestraße/ Bergstraße in der Hamburger Altstadt: Fronerei (ehemals)
Garten der Frauen, Ohlsdorfer Friedhof, Fuhlsbüttler Straße 756 (Erinnerungsstein für die Frauen, die als Hexen beschuldigt und verbrannt wurden)
Siehe auch unter: Catharina Dieckmann
(Ausschnitt aus dem szenischen Rundgang: "Alles nur Theater mit den Frauen", Sprecherinnen: Rita Bake, Beate Kiupel)
Während des 16. und 17. Jhds. wurden in Mitteleuropa zwischen 50. bis 60.000 Menschen, in Deutschland zwischen 20.000 bis 30.000 Personen wegen Hexerei oder Zauberei verurteilt und hingerichtet. Die Mehrzahl der Opfer waren Frauen. Diese wurden als Hexen bezeichnet und verfolgt, weil sie anders waren als die Norm es verlangte.
Szenenbild mit Beate Kiupel aus dem aus dem Szenischen Rundgang "Alles nur Theater mit den Frauen"
Bis 1603 wurden Frauen und Männer z. B. wegen Schadenzauber verurteilt. So wurden sie z. B. beschuldigt, das Vieh ihres Nachbarn tot gezaubert zu haben. Im Hamburger Stadtrecht von 1497 hieß es zum Schadenzauber: „Wenn ein christlicher Mann oder Frau, der/die ungläubig ist und mit Zauberei oder mit Vergiftung umgeht und auf frischer Tat ertappt wird, den/die soll man auf dem Scheiterhaufen verbrennen.“ In erster Linie waren es Frauen, die des Zauberns beschuldigt wurden. Auch die Bilderhandschrift des Hamburger Stadtrechts von 1497 illustriert das oben zitierte Gesetz durch eine Frau, die in einem großen Kessel ein magisches Gebräu herstellt. Mindestens 40 Frauen, die meist der Wahrsagerei und Zauberei beschuldigt worden waren, wurden zwischen 1444 und 1642 als so genannte Hexen verbrannt. Im Vergleich zu anderen deutschen Städten gilt die Anzahl der in Hamburg als Hexen beschuldigten Frauen als gering.
Erinnerungsstein für die Frauen, die in der Frühen Neuzeit in Hamburg als Hexen beschuldigt und hingerichtet wurden. Dies ist der einzige Erinnerungsstein in Hamburg für diese Gruppe von Frauen, aufgestellt vom Verein Garten der Frauen e. V. in ihrem gleichnamigen Garten auf dem Ohlsdorfer Friedhof. Abelke Bleken, deren Name auf dem Stein steht und die 1583 als Hexe beschuldigt und auf dem Scheiterhaufen verbrannt wurde, steht symbolisch für all diese Frauen.
Katharina Hanen war die erste Frau in Hamburg, die als Hexe beschuldigt wurde. Sie wurde 1444 hingerichtet.
1555 kam es zu einer Massenverurteilung von vierzehn Frauen. Zwei von ihnen starben in der Folter, vier wurden auf dem Scheiterhaufen verbrannt und acht Frauen erhielten einen Freispruch. Letzteres war sehr ungewöhnlich in einer Zeit, in der in Europa der Hexenwahn wütete.
Ab 1603 wurden Menschen auch wegen eines „Paktes mit dem Teufel“ verurteilt. „Die Zauberer und Zauberinnen, die mit verbotenen Mitteln dem Menschen oder dem Vieh an Leib und Leben Schaden zufügen, oder auch, die aus bösem Vorsatz von Gott und seinem hl. Wort vergessentlich abtreten, und mit dem bösen Feinde sonderbare hochärgerliche Verbündnisse machen, werden, nach Gelegenheit ihrer beweislichen Verwirkung, mit Feuer oder mit dem Schwert am Leben gestraft“, heißt es im Hamburger Stadtrecht von 1605. Der letzte Hexenprozess in Hamburg fand 1676 statt und endete für Margret Ahlers aus Bergedorf nach 21-monatiger „Untersuchungshaft“ mit einem Freispruch.
In den letzten Jahren ist in vielen deutschen Städten eine Rehabilitation der als Hexen hingerichteten Frauen und Männer durch die Stadtverordnetenversammlung und durch Kirchen erfolgt. In Hamburg blieb solch eine Rehabilitation bisher aus.
Über die Gründe, warum Frauen als Hexen angeklagt wurden, ist bereits viel geschrieben worden. Einleuchtend erscheint die Erklärung, dass besonders Frauen als Sündenziegen für Alltagsängste und gesellschaftliche Missverhältnisse in einer patriarchal strukturierten Gesellschaft herhalten mussten. In solch einer Gesellschaft ist es nicht verwunderlich, dass allen Frauen von Natur aus der Hang zum Bösen nachgesagt wurde, so wie es die beiden deutschen Dominikanermönche in ihrem 1486 verfassten Hexenhammer verbreiteten. Schließlich seien die Frauen Töchter Evas, die sich im Paradies von der Schlange verführen ließ; und daher seien die Frauen auch für den Einfluss des Teufels und damit der Hexerei besonders empfänglich. So wurden zum Beispiel Frauen, sobald die wachsende Rivalität zwischen männlichen und weiblichen Tätigkeiten als bedrohlich erlebt wurde, schnell als zerstörerische Wesen gebrandmarkt. Davon betroffen waren tüchtige Geschäftsfrauen, die Männern Konkurrenz machten, oder heilkundige, mit speziellem Wissen ausgestattete Frauen.
Zahlreiche der Hexerei beschuldigte Frauen in Europa waren unverheiratet, waren Witwen, lebten allein, isoliert von der patriarchalen Gesellschaft und waren deshalb auch extrem gefährdet, wenn sie aus der Norm fielen. Aber auch Frauen nach der Menopause, Heilerinnen, sehr arme, sehr reiche oder sehr schöne Frauen, Rothaarige, Frauen, die zu viel wussten und auch zugezogene Frauen, deren fremde Sitten und Gebräuche oft als befremdlich empfunden wurden, - kurzum eigentlich jedes weibliche Wesen, das die vorgeschriebenen Verhaltensnormen im Allgemeinen und die Regeln sexueller Kontrollierbarkeit im Besonderen überschritt, war gefährdet, als Hexe beschuldigt zu werden.
Die Strategie, die Frauen der gesellschaftsbedrohenden Hexerei zu beschuldigen, wurde im frühen Europa oft schematisch auf von der Norm "abweichende" Frauen angewandt - ein Mechanismus, der in anderen Gesellschaften bis heute lebendig ist. Ein bengalisches Sprichwort heißt z. B.: "Kümmert sich eine Frau mehr um ein Kind als dessen eigene Mutter, dann ist sie gewiss eine Hexe:" Weltweit werden Frauen in Sprichwörtern nur allzu bereitwillig der Hexerei und der Teufelei bezichtigt.
Hexenprozesse sind aber nicht nur ein Phänomen früherer Jahrhunderte. Auch im 20. Jahrhundert, besonders in den 1950er und 1960er Jahren wurden z. B. in Schleswig-Holstein vor den Toren Hamburgs viele Frauen als Hexen beschuldigt.
Im Zeitraum zwischen 1948 und 1965 häuften sich in allen Teilen Deutschlands die Hexen-Fälle, die als krimineller Aberglaube vor den Gerichten landeten. Allein in Lüneburg gab es z. B. im Jahre 1950 insgesamt 15 Hexenprozesse. Dabei wurden nicht - wie einige Jahrhunderte zuvor - Frauen als Hexen beschuldigt und angeklagt. Nun ging es vor Gericht um die Tatbestände Beleidigung, Verleumdung, üble Nachrede und Betrug. Es standen Menschen vor Gericht, die behaupteten, bestimmte Frauen seien Hexen, die z. B. ihr Vieh behext hätten, oder es wurden Menschen angeklagt, die sich als Hexenbanner ausgaben und mit ihrem Wirken und dem Schüren von Ängsten vor angeblichen Hexen, viel Geld machten.
Die Ursachen, warum vor und nach den Weltkriegen der Hexenwahn einen gewaltigen Aufschub erhielt, muss mit den seelischen und materiellen Erschütterungen und dem Zusammenbrechen festgefügter Lebensformen in Verbindung gebracht werden. Da waren einmal die Not nach den Weltkriegen und die ersten Nachkriegsjahre. Auf dem Lande gab es bedingt durch die Flüchtlinge eine plötzliche Überbevölkerung. Hier verbreitete sich die Angst vor den fremden Leuten mit ihren fremden Sitten und Gebräuchen und ihrem fremden Dialekt. Deshalb wurden Flüchtlingsfrauen häufig als Hexen beschuldigt. Hinzu kam die landwirtschaftliche Umstrukturierung. Die zunehmende Rationalisierung, Mechanisierung und Anpassung an die industrielle Welt der Landwirtschaft überforderte so manchen und weckte das Bedürfnis, an Wunder zu glauben oder auch angstmachende Techniken mit Hexenwerk zu erklären. Schwer zu verarbeitender Druck auf Gemeinschaft oder Individuum verstärkt nun einmal irrationale Haltungen und Handlungsweisen. Dass dabei in erster Linie Frauen die Opfer sind, liegt an dem patriarchal geprägten Gesellschaftsbild.
Text: Rita Bake
Literatur:
„Die Entwicklung der Strafen und des Strafvollzugs vom Mittelalter bis zur Gegenwart. Eine Fotoausstellung der Gefangenen von „SANTA FU“ Justizvollzugsanstalt in Hamburg. Hamburg 1982.
- Zum neuzeitlichen Hexenwahn siehe: Joachim F. Baumhauer: Johann Kruse und der neuzeitliche Hexenwahn. Zur Situation eines norddeutschen Aufklärers und einer Glaubensvorstellung im 20. Jahrhundert untersucht anhand von Vorgängen in Dithmarschen. Neumünster 1984.
- Zur Hexenverfolgung in der Frühen Neuzeit: Anita Rogge: Hexenverfolgung in Hamburg? Schadzauber im Alltag und in der Justiz, in: Geschichte in Wissenschaft und Unterricht GWU. Zeitschrift des Verbandes Friedrich Seetze. Bd.46, 1996.
 

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